DÜRR DENTAL SE

Verkaufsbedingungen

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der DÜRR DENTAL SE

Stand Dezember 2021

  1. Sofern keine abweichende Vereinbarung im Einzelfall schriftlich getroffen ist, gelten die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen als Vertragsinhalt. Diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen haben auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen Gültigkeit, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich ver-einbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Ver-tragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Soweit Allgemei-ne Geschäftsbedingungen des Kunden nicht mit den nachstehenden Verkaufs-, Lie-fer- und Zahlungsbedingungen übereinstimmen, ist der Kunde verpflichtet, uns rechtzeitig vor Vertragsabschluss ausdrücklich und schriftlich darauf hinzuweisen, dass er die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht akzep-tiert. Unterbleibt ein solcher Hinweis, so verzichtet der Kunde auf die Geltendma-chung seiner entgegenstehenden Geschäftsbedingungen.
  2. Alle von uns abgegebenen Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Bestellun-gen gelten erst als angenommen, wenn sie von uns nach unserer Wahl per E-Mail, Telefax oder in Schriftform bestätigt worden sind. Unsere Auftragsbestätigung ist für den Vertragsinhalt maßgebend, wenn uns nicht innerhalb von 14 Tagen nach Datum unserer Auftragsbestätigung ein schriftlicher Widerspruch zugeht; dies gilt nicht, wenn die Auftragsbestätigung von der Bestellung so weit abweicht, dass mit der Zu-stimmung des Kunden nicht gerechnet werden kann.
  3. Alle zur Ausführung des Vertrages getroffenen Vereinbarungen sind schriftlich nie-derzulegen.
  4. Werden bei Auslandsgeschäften INCOTERMS vereinbart, so gelten die bei Vertrags-schluss von der Internationalen Handelskammer in Paris jeweils festgelegten und veröffentlichten Definitionen.
  1. Unsere Preise verstehen sich ab Werk Bietigheim ausschließlich Verpackung, Fracht und Versicherung. Den vereinbarten Preisen wird die ggf. anfallende Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zugeschlagen. Bei Rechnungen über vertrags-mäßig vereinbarte Leistungen, welche ohne Umsatzsteuer berechnet werden, be-halten wir uns insbesondere vor, die Umsatzsteuer zum gesetzlich gültigen Satz zu-züglich eventueller gesetzlicher oder behördlicher Zuschläge nach zu berechnen, so-fern sich die Haltung der Finanzverwaltung zu dem jeweiligen Sachverhalt geändert haben sollte oder eine Betriebsprüfung dies ergeben sollte.
  2. Vorbehaltlich einer anders lautenden Auftragsbestätigung sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen. Reparaturen und Lohnarbeiten sind in allen Fällen sofort rein netto zu zahlen.
  3. Bei Lieferungen an Kunden mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder bei Lieferungen, die für den Export aus den vorgenannten Gebieten bestimmt sind, sind wir berechtigt, die Stellung eines unwiderruflichen Akkreditivs einer im Inland als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen deutschen Bank oder Sparkasse zu verlan-gen und die Ware nur gegen Stellung eines Akkreditivs zu liefern.
  4. Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Alle Kosten und Spesen für die Diskontierung oder Einziehung der Wechsel trägt der Kunde.
  5. Wenn nach Vertragsschluss in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine erheb-liche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Zahlung des Kunden gefährdet wird, sind wir berechtigt, alle unsere bestehenden Forderungen für bereits erbrachte Leistungen sofort zur Zahlung fällig zu stellen. In diesem Fall steht uns das Recht zu, ohne Rücksicht auf die Laufzeit angenommener Wechsel Bar-zahlung gegen Rückgabe der Wechsel zu verlangen. Unsere Rechte aus § 321 BGB bleiben unberührt.
  6. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen ein Zurückbehal-tungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen, soweit die Gegenansprüche nicht unbestritten oder nicht ausdrücklich von uns anerkannt oder rechtskräftig festge-stellt sind. Außerdem ist der Kunden zur Ausübung eines etwaigen Zurückbehal-tungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertrags-verhältnis beruht.
  7. Wir sind nach unserer Wahl dazu berechtigt, die vereinbarte Leistung per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen.
  1. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Lieferungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten gegen Transport-schäden versichert.
  2. Die Gefahr geht mit Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Ist Abholung durch den Kunden vereinbart, geht die Gefahr schon mit Anzeige der Abholbereitschaft über.
  3. Gelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Rechte aus Abschnitt F. dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen entgegenzunehmen. Dies gilt nicht im Falle von Falschliefe-rungen.
  1. Die Einhaltung der Zeiten für Lieferungen oder Leistungen (Lieferzeiten, also Liefer-termine und -fristen) setzt die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und Obliegenhei-ten des Kunden voraus. Lieferfristen beginnen daher erst mit Zugang unserer Auf-tragsbestätigung beim Kunden, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu be-schaffenden Unterlagen, Angaben etc. und ebenfalls nicht vor Eingang einer verein-barten Sicherheit; Liefertermine verschieben sich in diesen Fällen entsprechend. Nach Vertragsschluss vereinbarte Änderungen oder Erweiterungen des ursprüngli-chen Liefer- bzw. Leistungsumfangs verlängern bzw. verschieben die ursprünglichen Lieferfristen bzw. -termine angemessen.
  2. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand an die Transportperson übergeben oder die Abholbereitschaft mitgeteilt ist.
  3. Liefer- und Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt oder infolge von Arbeits-kämpfen, behördlichen Eingriffen, Betriebsstörungen, Materialbeschaffungs- oder Energieversorgungsschwierigkeiten, Pest, Epidemien, Pandemien, Ausbrüche von Infektionskrankheiten oder andere Krisen der öffentlichen Gesundheit, einschließ-lich Quarantäne oder andere Einschränkungen der Mitarbeiter, die von uns nicht zu vertreten sind und/oder außerhalb unserer Einflusssphäre liegen oder aufgrund von sonst unvorhersehbaren, außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen, jeweils gleichgültig, ob diese Umstände in unserem Unternehmen oder bei unseren Unterlieferanten eintreten, verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehen-der Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer ange-messenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Entgegen-nahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber uns vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende An-sprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz bestehen nicht.
  4. Von vorstehender Nr. 3 nicht erfasst sind Fälle, in denen wir unsere terminliche Ver-pflichtung trotz Vorhersehbarkeit dieser Umstände eingegangen sind oder mögliche und zumutbare Maßnahmen zur Verhinderung oder Abwendung der Leistungsstö-rung nicht ergriffen haben oder in denen die Behinderung selbst von uns verschul-det ist. Entsprechend der vorstehenden Nr. 3 sind die genannten Umstände auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Ver-zuges eintreten. Wir werden dem Kunden den Eintritt und die voraussichtliche Dauer solcher Störungen unverzüglich mitteilen.
  5. Wenn dem Kunden wegen einer Verzögerung, die von uns zu vertreten ist, ein Schaden erwächst, so ist er zum Schadensersatz berechtigt. Unsere Haftung richtet sich dabei nach Abschnitt G. dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.
  1. Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen von uns gegen den Kunden aus der mit uns bestehenden Geschäftsbeziehung (einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis).
  2. Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gesicherten Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum (Vor-behaltsgegenstand). Der Kunde darf den Vorbehaltsgegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonsti-gen Verfügungen oder Zugriffen Dritter auf den Vorbehaltsgegenstand hat der Kun-de die Dritten unverzüglich auf unser Eigentum hinzuweisen und uns hiervon zu be-nachrichtigen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammen-hang entstehenden gerichtlichen oder angemessenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde uns gegenüber.
  3. Der Kunde verwahrt den Vorbehaltsgegenstand unentgeltlich für uns. Bis zum Eigen-tumsübergang hat der Kunde den Vorbehaltsgegenstand gegen Abhandenkommen, Bruch-, Feuer- Wasser- und sonstige Schäden zu versichern. Der Kunde tritt schon jetzt alle Rechte aus den diesbezüglichen Versicherungsverträgen und seine Ansprü-che gegen deren Versicherer an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
  4. Verwertungsfall: Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Vorbehaltsgegenstandes nach Mah-nung berechtigt. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie eine Pfän-dung des Vorbehaltsgegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
  5. Der Kunde ist berechtigt, den Vorbehaltsgegenstand bis zum Eintritt des Verwer-tungsfalls nach vorstehender Nr. 4. im ordentlichen Geschäftsgang zu seinen norma-len Bedingungen weiter zu veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung werden uns schon jetzt die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung sicher-heitshalber – bei Miteigentum von uns an dem Vorbehaltsgegenstand anteilig ent-sprechend dem Miteigentumsanteil – abgetreten. Gleiches gilt für sonstige Forde-rungen, die an die Stelle des Vorbehaltsgegenstands treten oder sonst hinsichtlich des Vorbehaltsgegenstands entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder An-sprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Wir nehmen die Ab-tretung hiermit an. Zur Einziehung dieser Forderungen im eigenen Namen ist der Kunde auch nach der Abtretung bis auf Widerruf ermächtigt. In diesem Fall können wir ferner von unserer unberührt gebliebenen Befugnis, die abgetretenen Forde-rungen selbst einzuziehen, Gebrauch machen und vom Kunden verlangen, seinen Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Des Weiteren können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht und die dazugehörigen Unterlagen aus-händigt.
  6. Verarbeitung oder Umbildung des Vorbehaltsgegenstandes durch den Kunden wer-den stets im Namen und für Rechnung von uns vorgenommen, so dass wir das Ei-gentum erwerben. Wird der Vorbehaltsgegenstand mit anderen, uns nicht gehören-den Gegenständen verarbeitet oder ist der Wert der verarbeiteten Sache höher als der Wert des Vorbehaltsgegenstands –, so erwerben wir jedoch nur das Miteigen-tum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Vorbehaltsgegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstandene Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für andere Vorbe-haltsgegenstände (s. o.).
  7. Wird der Vorbehaltsgegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen so verbunden, dass er wesentlicher Bestandteil einer einheitlichen Sache wird, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Vorbehaltsgegenstandes zu den anderen verbundenen Gegenständen zum Zeit-punkt der Verbindung. Erfolgt die Verbindung in der Weise, dass die Sache des Kun-den als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteils-mäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Miteigen-tum für uns. Die Bestimmungen über die Verbindung gelten für den Fall der Vermi-schung oder Vermengung entsprechend. Für die durch Vermischung, Vermengung oder Verbindung entstehenden neuen Sachen gilt im Übrigen das Gleiche wie für sonstige Vorbehaltsgegenstände (s. o.).
  8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände liegt bei uns.
  1. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hin-sichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn uns nicht binnen 7 (sieben) Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Män-gelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge uns nicht binnen 7 (sieben) Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei nor-maler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf unser Verlan-gen ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an uns zurückzusenden.
  2. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen min-dern. Im Falle mangelhafter Lieferung bzw. Leistung hat der Kunde nach unserer Wahl Anspruch auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sa-che / Herstellung eines neuen Werks (Nacherfüllung). Wird die Nacherfüllung von uns verweigert, schlägt sie fehl, ist sie unmöglich oder dem Kunden unzumutbar oder nicht innerhalb einer von ihm bestimmten angemessenen Frist erfolgt, so kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten oder bei einem Werkvertrag gemäß § 637 BGB den Mangel selbst beseitigen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist. Im Übrigen haften wir nur nach Abschnitt G dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.
  3. Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die wir aus lizenzrechtlichen oder tat-sächlichen Gründen nicht beseitigen können, werden wir nach unserer Wahl unsere Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen. Gewährleistungsansprüche gegen uns bestehen bei derar-tigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Ver-kaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolg-los war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen uns gehemmt.
  4. Eine Garantie für die Beschaffenheit der Kaufsache bzw. des Werkes im Sinne von § 443 BGB muss von uns ausdrücklich schriftlich übernommen werden.
  5. Mängelansprüche scheiden aus für natürliche Abnutzung oder wenn der Lieferge-genstand eigenmächtig, insbesondere durch Einbau fremder Teile, verändert wor-den ist und der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Die Gewährleistung entfällt au-ßerdem, wenn der Kunde ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
  6. Die Gewährleistungsfrist für alle Neu-Geräte beträgt 24 Monate ab Lieferung. Die Gewährleistungsfrist für Klinik-Neu-Geräte beträgt 36 Monate ab Lieferung. Für Ersatzgeräte, Ersatzteile, Geräte aus dem Reparaturaustauschprogramm sowie Werks-reparaturen beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate. Diese Fristen gelten nicht für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflicht-verletzungen von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den ge-setzlichen Vorschriften verjähren.
  7. Wir können die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Kunde mit seinen Verpflichtungen in Verzug ist.
  8. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen etwaiger Liefermängel bis zum doppelten Wert der Mängelbeseitigungskosten wird hierdurch nicht berührt.
  9. Wir stehen nach Maßgabe der nachfolgenden Nrn. dafür ein, dass der Liefergegen-stand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benach-richtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte gel-tend gemacht werden.
  10. In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheber-recht eines Dritten verletzt, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich verein-barten Funktionen erfüllt, oder dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrages mit dem Dritten das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt uns dies innerhalb eines an-gemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzu-treten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprü-che des Kunden unterliegen den Beschränkungen des Abschnitt G dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.
  11. Bei Rechtsverletzungen durch von uns gelieferte Produkte anderer Hersteller wer-den wir nach unserer Wahl unsere Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferan-ten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. An-sprüche gegen uns bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe der vorstehenden Nr. 10 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer In-solvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Ansprüche des Kunden gegen uns gehemmt.
  1. Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverlet-zung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Hand-lung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses Abschnitt G eingeschränkt.
  2. Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Ver-treter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Ver-pflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähig-keit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Be-ratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Ver-wendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erhebli-chen Schäden bezwecken.
  3. Soweit wir gemäß vorstehender Nr. 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Fol-ge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung ver-kehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folge-schäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur er-satzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefer-gegenstands typischerweise zu erwarten sind.
  4. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht für Sach-schäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden je Schadensfall auf die Höhe der Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung begrenzt, jedoch nicht unter 500.000,00 Euro.
  5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonsti-gen Erfüllungsgehilfen.
  6. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Aus-künfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jegli-cher Haftung (hiervon unberührt bleibt unsere Haftung gemäß nachfolgender Nr. 7).
  7. Die Einschränkungen dieses Abschnitt G gelten nicht für unsere Haftung wegen vor-sätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerk-male, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
  1. Altgeräte (Elektro- und Elektronikgeräte) im Sinne des Elektrogesetzes, die nach dem 13.08.2005 in Deutschland als Neugeräte in Verkehr gebracht worden sind, kön-nen vorbehaltlich der Regelungen in den Nrn. 2 bis 4 bei uns zurückgegeben werden. Wir behandeln bzw. entsorgen diese Altgeräte entsprechend den geltenden gesetz-lichen Regelungen. Zur Rückgabe sind die Altgeräte auf Kosten und Risiko des Kun-den bzw. Nutzers zu uns (Höpfigheimer Straße 17, 74321 Bietigheim-Bissingen, Deutschland) zu bringen. Eine Abholung der Altgeräte oder die Einrichtung von Sammelstellen erfolgt nicht. Der Abbau der Altgeräte liegt in der alleinigen Verant-wortung des Kunden bzw. Nutzers. Eine Verpflichtung der Kunden zur Überlassung der Altgeräte an uns besteht nicht.
  2. Die Kosten der Entsorgung trägt der Kunde. Dies gilt auch bei einer Rückgabe nach Nr. 1. Gibt der Kunde Elektro- oder Elektronikgeräte von uns an einen Dritten weiter, hat er den Dritten vertraglich zu verpflichten, die Kosten für die Entsorgung dieser Elekt-ro- oder Elektronikgeräte zu tragen und für den Fall der erneuten Weitergabe dem jeweiligen Empfänger eine entsprechende Verpflichtung aufzuerlegen. Unterlässt es der Kunde, Dritte, an die er Elektro- oder Elektronikgeräte von uns weitergibt, ver-traglich zum Tragen der Entsorgungskosten und zur Weiterverpflichtung zu verpflich-ten, so ist der Kunde verpflichtet, die Kosten der Entsorgung des gelieferten Elektro- oder Elektronikgeräte bei einer Rückgabe des Altgeräts an uns zu tragen und uns von damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter freizuhalten.
  3. Von einer Rückgabe nach Nr. 1 ausgeschlossen sind medizinische Geräte und In-vitro-Diagnostika, bei denen jeweils zu erwarten ist, dass sie vor Ablauf ihrer Le-bensdauer infektiös werden, insbesondere Saugmaschinen, Separatoren, Amalgam-abscheider und, Schlauchablagen und Kombinationen dieser Geräte, sowie aktive implantierbare medizinische Geräte. Ebenfalls ausgenommen von einer Rückgabe nach Nr. 1 sind unselbständige Komponenten von Elektro- und Elektronikgeräten, insbesondere Spüleinheiten, Platzwahlventile und Mundspülbeckenventile, soweit diese nicht Teil eines Altgeräts sind.
  4. Soweit eine Rückgabe nach Nr. 3 ausgeschlossen ist oder der Kunde sich entscheidet, Altgeräte uns nicht nach Nr. 1 zu überlassen, hat der Kunde die Pflicht, die Altgeräte auf eigene Kosten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Kunde stellt uns insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
  1. Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist unser Firmensitz 74321 Bietigheim-Bissingen. Soweit der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches, juristische Person des öf-fentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als aus-schließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten (einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkun-denprozesse) unser Firmensitz vereinbart. Dies gilt auch für das gerichtliche Mahn-verfahren sowie für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland ha-ben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder ge-wöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder ge-wöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Wir sind je-doch auch berechtigt, Ansprüche am gesetzlichen Gerichtsstand geltend zu machen.
  2. Die Rechtsbeziehungen zu dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG).
  1. Der Kunde darf – vorbehaltlich der Abtretung von Geldforderungen gemäß § 354 a HGB – einzelne Rechte dieses Vertrages sowie den Vertrag im Ganzen nicht auf Drit-te übertragen, es sei denn, wir erteilen hierzu ausdrücklich unsere schriftliche Zu-stimmung.
  2. Die Nichtwahrnehmung eines vertraglichen Rechtes gilt nicht als Verzicht auf das betreffende Recht, es sei denn, dass dies dem anderen Vertragspartner vom Inha-ber des Rechtes ausdrücklich und in schriftlicher Form mitgeteilt wird.
  3. Zugunsten des Kunden bestehende Beweislastregeln werden von diesen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht berührt.
  4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Abweichende oder ergänzende Bedin-gungen und Änderungen dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen ein-schließlich dieser Schriftformklausel oder sonstiger vertraglicher Abreden sind schriftlich niederzulegen.

AGB der DÜRR DENTAL SE als Download

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