Bedingungen für die Registrierung und Garantieverlängerung

Für die Registrierung gelten die folgenden Bedingungen

Bedingungen für die Registrierung und Garantieverlängerung

Die verlängerte Herstellergarantie wird ausschließlich unter den nachfolgenden Bedingungen gewährt. Die DÜRR DENTAL SE behält sich ausdrücklich das Recht vor, geeignete Nachweise für die Einhaltung dieser Bedingungen anzufordern. Bei Nichterfüllung einer dieser Voraussetzungen entfällt die freiwillige Garantieverlängerung vollständig.

1. Registrierung

  • Das Formular zur Geräteregistrierung muss vollständig und korrekt innerhalb von drei Monaten nach Erwerb des Produktes ausgefüllt und abgesendet werden.
  • Die Garantieverlängerung erfolgt gemäß den Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der DÜRR DENTAL SE. Diese sind hier abrufbar.

2. Umfang der Garantie

  • Die verlängerte Herstellergarantie deckt ausschließlich Mängel ab, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe des Geräts an den Endkunden bestanden haben.
  • Sie gilt nicht für Schäden oder Defekte, die durch unsachgemäße Handhabung, äußere Einflüsse, normalen Verschleiß oder fehlende Wartung entstanden sind.
  • Die Garantie ersetzt nicht die in den Verkaufsbedingungen der Dürr Dental SE geregelte Gewährleistung, sondern ergänzt diese freiwillig.

3. Voraussetzungen für die Garantieverlängerung

Die Garantieverlängerung wird nur gewährt, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind:

  1. Verwendung von Originalteilen: Es werden ausschließlich Originalgeräteteile und Zubehör von Dürr Dental verwendet.
  2. Freigegebene Reinigungs- und Desinfektionsmittel: Es werden nur von Dürr Dental freigegebene Reinigungs- und Desinfektionsmittel eingesetzt.
  3. Fachgerechter Betrieb: Montage, Neuinstallation, Wartung, Änderungen, Erweiterungen und Reparaturen erfolgen ausschließlich durch Dürr Dental oder einen von Dürr Dental autorisierten Dental-Fachhändler.
  4. Vorschriftsmäßiger Betrieb: Das Gerät wird gemäß der Montage- und Gebrauchsanweisung verwendet und betrieben.
  5. Nachweis der Wartung: Der Händler oder Kunde kann durch geeignete Dokumente nachweisen, dass die vorgeschriebene Wartungen sowie Reinigungs- & Desinfektionszyklen gemäß den Vorgaben von Dürr Dental durchgeführt wurde. Dürr Dental behält sich vor Nachweise zur Wartung oder zur Verwendung von Reinigungs- & Desinfektionsprodukten anzufordern. 
    Ohne diesen Nachweis wird die Garantieverlängerung nicht gewährt.

4. Verpackung und Transport

  • Die Originalverpackung ist für eventuelle Rücksendungen aufzubewahren, da nur sie einen optimalen Transportschutz gewährleistet.
  • Dürr Dental übernimmt keine Haftung für Transportschäden, die aufgrund  unzureichender Verpackung entstehen.
  • Die Kosten für den Rücktransport zu Dürr Dental trägt der Händler/Kunde. Nach erfolgter Garantieleistung erfolgt die Rücksendung kostenfrei.
  • Wichtiger Hinweis: Verpackungsmaterial darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

5. Garantieausschluss

Von der Garantieverlängerung ausgeschlossen sind insbesondere:

  • Verschleißteile (z. B. Membranen bei Tornado, Primo, Duo, Trio, Quattro, PTS-Geräten)
  • Dienstleistungen im Rahmen eines Technikereinsatzes vor Ort (Arbeitszeit/Fahrzeit)
  • Transport- und Verpackungskosten für den Rücktransport
  • Handlingskosten durch den dentalen Fachhandel
  • Wartungsteile gemäß Wartungsplänen im Download Center auf duerrdental.net
  • Verbrauchsmaterialien

Von der Garantieverlängerung ausgeschlossen sind insbesondere folgende Verschleißteile:

Tornado 1, 2 und 4:
• Membrane

Primo, Duo, Trio, Quattro, Duo-Tandem, Quattro Tandem, Quattro P 20:
• Membrane

PTS 105 WET, PTS 120 WET, PTS 200 WET/ PT View:
• Membrane

PTS 120 DRY/PTS 200 DRY/PT View::
• Membrane

Bedingungen für die Registrierung und Garantieverlängerung

Die verlängerte Herstellergarantie wird ausschließlich unter den nachfolgenden Bedingungen gewährt. Die DÜRR DENTAL SE behält sich ausdrücklich das Recht vor, geeignete Nachweise für die Einhaltung dieser Bedingungen anzufordern. Bei Nichterfüllung einer dieser Voraussetzungen entfällt die freiwillige Garantieverlängerung vollständig.

1. Registrierung

  • Das Formular zur Geräteregistrierung muss vollständig und korrekt innerhalb von drei Monaten nach Erwerb des Produktes ausgefüllt und abgesendet werden.
  • Die Garantieverlängerung erfolgt gemäß den Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der DÜRR DENTAL SE. Diese sind hier abrufbar.

2. Umfang der Garantie

  • Die verlängerte Herstellergarantie deckt ausschließlich Mängel ab, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe des Geräts an den Endkunden bestanden haben.
  • Sie gilt nicht für Schäden oder Defekte, die durch unsachgemäße Handhabung, äußere Einflüsse, normalen Verschleiß oder fehlende Wartung entstanden sind.
  • Die Garantie ersetzt nicht die in den Verkaufsbedingungen der Dürr Dental SE geregelte Gewährleistung, sondern ergänzt diese freiwillig.

3. Voraussetzungen für die Garantieverlängerung

Die Garantieverlängerung wird nur gewährt, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind:

  1. Verwendung von Originalteilen: Es werden ausschließlich Originalgeräteteile und Zubehör von Dürr Dental verwendet.
  2. Freigegebene Reinigungs- und Desinfektionsmittel: Es werden nur von Dürr Dental freigegebene Reinigungs- und Desinfektionsmittel eingesetzt.
  3. Fachgerechter Betrieb: Montage, Neuinstallation, Wartung, Änderungen, Erweiterungen und Reparaturen erfolgen ausschließlich durch Dürr Dental oder einen von Dürr Dental autorisierten Dental-Fachhändler.
  4. Vorschriftsmäßiger Betrieb: Das Gerät wird gemäß der Montage- und Gebrauchsanweisung verwendet und betrieben.
  5. Nachweis der Wartung: Der Händler oder Kunde kann durch geeignete Dokumente nachweisen, dass die vorgeschriebene Wartungen sowie Reinigungs- & Desinfektionszyklen gemäß den Vorgaben von Dürr Dental durchgeführt wurde. Dürr Dental behält sich vor Nachweise zur Wartung oder zur Verwendung von Reinigungs- & Desinfektionsprodukten anzufordern. 
    Ohne diesen Nachweis wird die Garantieverlängerung nicht gewährt.

4. Verpackung und Transport

  • Die Originalverpackung ist für eventuelle Rücksendungen aufzubewahren, da nur sie einen optimalen Transportschutz gewährleistet.
  • Dürr Dental übernimmt keine Haftung für Transportschäden, die aufgrund  unzureichender Verpackung entstehen.
  • Die Kosten für den Rücktransport zu Dürr Dental trägt der Händler/Kunde. Nach erfolgter Garantieleistung erfolgt die Rücksendung kostenfrei.
  • Wichtiger Hinweis: Verpackungsmaterial darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

5. Garantieausschluss

Von der Garantieverlängerung ausgeschlossen sind insbesondere:

  • Verschleißteile (z. B. Membranen bei Tornado, Primo, Duo, Trio, Quattro, PTS-Geräten)
  • Dienstleistungen im Rahmen eines Technikereinsatzes vor Ort (Arbeitszeit/Fahrzeit)
  • Transport- und Verpackungskosten für den Rücktransport
  • Handlingskosten durch den dentalen Fachhandel
  • Wartungsteile gemäß Wartungsplänen im Download Center auf duerrdental.net
  • Verbrauchsmaterialien

Von der Garantieverlängerung ausgeschlossen sind insbesondere folgende Verschleißteile:

Variosuc:
• Behälter

VC45:
• Behälter

VC65:
• Behälter

Bedingungen für die Registrierung und Garantieverlängerung

Die verlängerte Herstellergarantie wird ausschließlich unter den nachfolgenden Bedingungen gewährt. Die DÜRR DENTAL SE behält sich ausdrücklich das Recht vor, geeignete Nachweise für die Einhaltung dieser Bedingungen anzufordern. Bei Nichterfüllung einer dieser Voraussetzungen entfällt die freiwillige Garantieverlängerung vollständig.

1. Registrierung

  • Das Formular zur Geräteregistrierung muss vollständig und korrekt innerhalb von drei Monaten nach Erwerb des Produktes ausgefüllt und abgesendet werden.
  • Die Garantieverlängerung erfolgt gemäß den Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der DÜRR DENTAL SE. Diese sind hier abrufbar.

2. Umfang der Garantie

  • Die verlängerte Herstellergarantie deckt ausschließlich Mängel ab, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe des Geräts an den Endkunden bestanden haben.
  • Sie gilt nicht für Schäden oder Defekte, die durch unsachgemäße Handhabung, äußere Einflüsse, normalen Verschleiß oder fehlende Wartung entstanden sind.
  • Die Garantie ersetzt nicht die in den Verkaufsbedingungen der Dürr Dental SE geregelte Gewährleistung, sondern ergänzt diese freiwillig.

3. Voraussetzungen für die Garantieverlängerung

Die Garantieverlängerung wird nur gewährt, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind:

  1. Verwendung von Originalteilen: Es werden ausschließlich Originalgeräteteile und Zubehör von Dürr Dental verwendet.
  2. Freigegebene Reinigungs- und Desinfektionsmittel: Es werden nur von Dürr Dental freigegebene Reinigungs- und Desinfektionsmittel eingesetzt.
  3. Fachgerechter Betrieb: Montage, Neuinstallation, Wartung, Änderungen, Erweiterungen und Reparaturen erfolgen ausschließlich durch Dürr Dental oder einen von Dürr Dental autorisierten Dental-Fachhändler.
  4. Vorschriftsmäßiger Betrieb: Das Gerät wird gemäß der Montage- und Gebrauchsanweisung verwendet und betrieben.
  5. Nachweis der Wartung: Der Händler oder Kunde kann durch geeignete Dokumente nachweisen, dass die vorgeschriebene Wartungen sowie Reinigungs- & Desinfektionszyklen gemäß den Vorgaben von Dürr Dental durchgeführt wurde. Dürr Dental behält sich vor Nachweise zur Wartung oder zur Verwendung von Reinigungs- & Desinfektionsprodukten anzufordern. 
    Ohne diesen Nachweis wird die Garantieverlängerung nicht gewährt.

4. Verpackung und Transport

  • Die Originalverpackung ist für eventuelle Rücksendungen aufzubewahren, da nur sie einen optimalen Transportschutz gewährleistet.
  • Dürr Dental übernimmt keine Haftung für Transportschäden, die aufgrund  unzureichender Verpackung entstehen.
  • Die Kosten für den Rücktransport zu Dürr Dental trägt der Händler/Kunde. Nach erfolgter Garantieleistung erfolgt die Rücksendung kostenfrei.
  • Wichtiger Hinweis: Verpackungsmaterial darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

5. Garantieausschluss

Von der Garantieverlängerung ausgeschlossen sind insbesondere:

  • Verschleißteile (z. B. Membranen bei Tornado, Primo, Duo, Trio, Quattro, PTS-Geräten)
  • Dienstleistungen im Rahmen eines Technikereinsatzes vor Ort (Arbeitszeit/Fahrzeit)
  • Transport- und Verpackungskosten für den Rücktransport
  • Handlingskosten durch den dentalen Fachhandel
  • Wartungsteile gemäß Wartungsplänen im Download Center auf duerrdental.net
  • Verbrauchsmaterialien

Von der Garantieverlängerung ausgeschlossen sind insbesondere folgende Verschleißteile:

VistaScan Combi/ Omni/ Pano View:
• Lichtschutzbürste

VistaCam:
• Wechselköpfe

VistaPano S / S Ceph:
• alle Bauteile (außer Sensor & Strahler)

VistaVox S / S Ceph:
• alle Bauteile (außer Sensor & Strahler)

VistaIntra DC:
• Scherenarm
• Querarm

Periomat Plus:
• Flüssigkeitsbehälter
• Ablasshahn

XR24 Pro:
• Schläuche
• Dichtlippen E+F
• Hubstange

VistaScan UltraView:
• Lichtschutzbürste

Bedingungen für die Registrierung und Garantieverlängerung

Die verlängerte Herstellergarantie wird ausschließlich unter den nachfolgenden Bedingungen gewährt. Die DÜRR DENTAL SE behält sich ausdrücklich das Recht vor, geeignete Nachweise für die Einhaltung dieser Bedingungen anzufordern. Bei Nichterfüllung einer dieser Voraussetzungen entfällt die freiwillige Garantieverlängerung vollständig.

1. Registrierung

  • Das Formular zur Geräteregistrierung muss vollständig und korrekt innerhalb von drei Monaten nach Erwerb des Produktes ausgefüllt und abgesendet werden.
  • Die Garantieverlängerung erfolgt gemäß den Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der DÜRR DENTAL SE. Diese sind hier abrufbar.

2. Umfang der Garantie

  • Die verlängerte Herstellergarantie deckt ausschließlich Mängel ab, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe des Geräts an den Endkunden bestanden haben.
  • Sie gilt nicht für Schäden oder Defekte, die durch unsachgemäße Handhabung, äußere Einflüsse, normalen Verschleiß oder fehlende Wartung entstanden sind.
  • Die Garantie ersetzt nicht die in den Verkaufsbedingungen der Dürr Dental SE geregelte Gewährleistung, sondern ergänzt diese freiwillig.

3. Voraussetzungen für die Garantieverlängerung

Die Garantieverlängerung wird nur gewährt, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind:

  1. Verwendung von Originalteilen: Es werden ausschließlich Originalgeräteteile und Zubehör von Dürr Dental verwendet.
  2. Freigegebene Reinigungs- und Desinfektionsmittel: Es werden nur von Dürr Dental freigegebene Reinigungs- und Desinfektionsmittel eingesetzt.
  3. Fachgerechter Betrieb: Montage, Neuinstallation, Wartung, Änderungen, Erweiterungen und Reparaturen erfolgen ausschließlich durch Dürr Dental oder einen von Dürr Dental autorisierten Dental-Fachhändler.
  4. Vorschriftsmäßiger Betrieb: Das Gerät wird gemäß der Montage- und Gebrauchsanweisung verwendet und betrieben.
  5. Nachweis der Wartung: Der Händler oder Kunde kann durch geeignete Dokumente nachweisen, dass die vorgeschriebene Wartungen sowie Reinigungs- & Desinfektionszyklen gemäß den Vorgaben von Dürr Dental durchgeführt wurde. Dürr Dental behält sich vor Nachweise zur Wartung oder zur Verwendung von Reinigungs- & Desinfektionsprodukten anzufordern. 
    Ohne diesen Nachweis wird die Garantieverlängerung nicht gewährt.

4. Verpackung und Transport

  • Die Originalverpackung ist für eventuelle Rücksendungen aufzubewahren, da nur sie einen optimalen Transportschutz gewährleistet.
  • Dürr Dental übernimmt keine Haftung für Transportschäden, die aufgrund  unzureichender Verpackung entstehen.
  • Die Kosten für den Rücktransport zu Dürr Dental trägt der Händler/Kunde. Nach erfolgter Garantieleistung erfolgt die Rücksendung kostenfrei.
  • Wichtiger Hinweis: Verpackungsmaterial darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

5. Garantieausschluss

Von der Garantieverlängerung ausgeschlossen sind insbesondere:

  • Verschleißteile (z. B. Membranen bei Tornado, Primo, Duo, Trio, Quattro, PTS-Geräten)
  • Dienstleistungen im Rahmen eines Technikereinsatzes vor Ort (Arbeitszeit/Fahrzeit)
  • Transport- und Verpackungskosten für den Rücktransport
  • Handlingskosten durch den dentalen Fachhandel
  • Wartungsteile gemäß Wartungsplänen im Download Center auf duerrdental.net
  • Verbrauchsmaterialien

Von der Garantieverlängerung ausgeschlossen sind insbesondere folgende Verschleißteile:

Zentral-Separierbehälter:
• Wartungsplan für Klinikanlagen im Dürr Dental.Net Downloadcenter

P 6000, P 9000, P 12000:
• Wartungsplan für Klinikanlagen im Dürr Dental.Net Downloadcenter

V 6000, V 9000, V 12000, V 15000, V 18000:
• Wartungsplan für Klinikanlagen im Dürr Dental.Net Downloadcenter

Bedingungen für die Registrierung und Garantieverlängerung

Die verlängerte Herstellergarantie wird ausschließlich unter den nachfolgenden Bedingungen gewährt. Die DÜRR DENTAL SE behält sich ausdrücklich das Recht vor, geeignete Nachweise für die Einhaltung dieser Bedingungen anzufordern. Bei Nichterfüllung einer dieser Voraussetzungen entfällt die freiwillige Garantieverlängerung vollständig.

1. Registrierung

  • Das Formular zur Geräteregistrierung muss vollständig und korrekt innerhalb von drei Monaten nach Erwerb des Produktes ausgefüllt und abgesendet werden.
  • Die Garantieverlängerung erfolgt gemäß den Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der DÜRR DENTAL SE. Diese sind hier abrufbar.

2. Umfang der Garantie

  • Die verlängerte Herstellergarantie deckt ausschließlich Mängel ab, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe des Geräts an den Endkunden bestanden haben.
  • Sie gilt nicht für Schäden oder Defekte, die durch unsachgemäße Handhabung, äußere Einflüsse, normalen Verschleiß oder fehlende Wartung entstanden sind.
  • Die Garantie ersetzt nicht die in den Verkaufsbedingungen der Dürr Dental SE geregelte Gewährleistung, sondern ergänzt diese freiwillig.

3. Voraussetzungen für die Garantieverlängerung

Die Garantieverlängerung wird nur gewährt, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind:

  1. Verwendung von Originalteilen: Es werden ausschließlich Originalgeräteteile und Zubehör von Dürr Dental verwendet.
  2. Freigegebene Reinigungs- und Desinfektionsmittel: Es werden nur von Dürr Dental freigegebene Reinigungs- und Desinfektionsmittel eingesetzt.
  3. Fachgerechter Betrieb: Montage, Neuinstallation, Wartung, Änderungen, Erweiterungen und Reparaturen erfolgen ausschließlich durch Dürr Dental oder einen von Dürr Dental autorisierten Dental-Fachhändler.
  4. Vorschriftsmäßiger Betrieb: Das Gerät wird gemäß der Montage- und Gebrauchsanweisung verwendet und betrieben.
  5. Nachweis der Wartung: Der Händler oder Kunde kann durch geeignete Dokumente nachweisen, dass die vorgeschriebene Wartungen sowie Reinigungs- & Desinfektionszyklen gemäß den Vorgaben von Dürr Dental durchgeführt wurde. Dürr Dental behält sich vor Nachweise zur Wartung oder zur Verwendung von Reinigungs- & Desinfektionsprodukten anzufordern. 
    Ohne diesen Nachweis wird die Garantieverlängerung nicht gewährt.

4. Verpackung und Transport

  • Die Originalverpackung ist für eventuelle Rücksendungen aufzubewahren, da nur sie einen optimalen Transportschutz gewährleistet.
  • Dürr Dental übernimmt keine Haftung für Transportschäden, die aufgrund  unzureichender Verpackung entstehen.
  • Die Kosten für den Rücktransport zu Dürr Dental trägt der Händler/Kunde. Nach erfolgter Garantieleistung erfolgt die Rücksendung kostenfrei.
  • Wichtiger Hinweis: Verpackungsmaterial darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

5. Garantieausschluss

Von der Garantieverlängerung ausgeschlossen sind insbesondere:

  • Verschleißteile (z. B. Membranen bei Tornado, Primo, Duo, Trio, Quattro, PTS-Geräten)
  • Dienstleistungen im Rahmen eines Technikereinsatzes vor Ort (Arbeitszeit/Fahrzeit)
  • Transport- und Verpackungskosten für den Rücktransport
  • Handlingskosten durch den dentalen Fachhandel
  • Wartungsteile gemäß Wartungsplänen im Download Center auf duerrdental.net
  • Verbrauchsmaterialien

Von der Garantieverlängerung ausgeschlossen sind insbesondere folgende Verschleißteile:

Vector Paro:
• Toolkit-Deckel
Basisgerät/Fußschalter:
• Kappen
• Schraube komplett
• Ventil für Flüssigkeitsbehälter

MyLunos:
• Wartungskits
• Pulverbehälter

MyLunos Duo:
• Basisgerät inklusive aller Handstücke und Zubehör

Bedingungen für die Registrierung und Garantieverlängerung

Die verlängerte Herstellergarantie wird ausschließlich unter den nachfolgenden Bedingungen gewährt. Die DÜRR DENTAL SE behält sich ausdrücklich das Recht vor, geeignete Nachweise für die Einhaltung dieser Bedingungen anzufordern. Bei Nichterfüllung einer dieser Voraussetzungen entfällt die freiwillige Garantieverlängerung vollständig.

1. Registrierung

  • Das Formular zur Geräteregistrierung muss vollständig und korrekt innerhalb von drei Monaten nach Erwerb des Produktes ausgefüllt und abgesendet werden.
  • Die Garantieverlängerung erfolgt gemäß den Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der DÜRR DENTAL SE. Diese sind hier abrufbar.

2. Umfang der Garantie

  • Die verlängerte Herstellergarantie deckt ausschließlich Mängel ab, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe des Geräts an den Endkunden bestanden haben.
  • Sie gilt nicht für Schäden oder Defekte, die durch unsachgemäße Handhabung, äußere Einflüsse, normalen Verschleiß oder fehlende Wartung entstanden sind.
  • Die Garantie ersetzt nicht die in den Verkaufsbedingungen der Dürr Dental SE geregelte Gewährleistung, sondern ergänzt diese freiwillig.

3. Voraussetzungen für die Garantieverlängerung

Die Garantieverlängerung wird nur gewährt, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind:

  1. Verwendung von Originalteilen: Es werden ausschließlich Originalgeräteteile und Zubehör von Dürr Dental verwendet.
  2. Freigegebene Reinigungs- und Desinfektionsmittel: Es werden nur von Dürr Dental freigegebene Reinigungs- und Desinfektionsmittel eingesetzt.
  3. Fachgerechter Betrieb: Montage, Neuinstallation, Wartung, Änderungen, Erweiterungen und Reparaturen erfolgen ausschließlich durch Dürr Dental oder einen von Dürr Dental autorisierten Dental-Fachhändler.
  4. Vorschriftsmäßiger Betrieb: Das Gerät wird gemäß der Montage- und Gebrauchsanweisung verwendet und betrieben.
  5. Nachweis der Wartung: Der Händler oder Kunde kann durch geeignete Dokumente nachweisen, dass die vorgeschriebene Wartungen sowie Reinigungs- & Desinfektionszyklen gemäß den Vorgaben von Dürr Dental durchgeführt wurde. Dürr Dental behält sich vor Nachweise zur Wartung oder zur Verwendung von Reinigungs- & Desinfektionsprodukten anzufordern. 
    Ohne diesen Nachweis wird die Garantieverlängerung nicht gewährt.

4. Verpackung und Transport

  • Die Originalverpackung ist für eventuelle Rücksendungen aufzubewahren, da nur sie einen optimalen Transportschutz gewährleistet.
  • Dürr Dental übernimmt keine Haftung für Transportschäden, die aufgrund  unzureichender Verpackung entstehen.
  • Die Kosten für den Rücktransport zu Dürr Dental trägt der Händler/Kunde. Nach erfolgter Garantieleistung erfolgt die Rücksendung kostenfrei.
  • Wichtiger Hinweis: Verpackungsmaterial darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

5. Garantieausschluss

Von der Garantieverlängerung ausgeschlossen sind insbesondere:

  • Verschleißteile (z. B. Membranen bei Tornado, Primo, Duo, Trio, Quattro, PTS-Geräten)
  • Dienstleistungen im Rahmen eines Technikereinsatzes vor Ort (Arbeitszeit/Fahrzeit)
  • Transport- und Verpackungskosten für den Rücktransport
  • Handlingskosten durch den dentalen Fachhandel
  • Wartungsteile gemäß Wartungsplänen im Download Center auf duerrdental.net
  • Verbrauchsmaterialien

Von der Garantieverlängerung ausgeschlossen sind insbesondere folgende Verschleißteile:

Hygojet:
• Armdurchgriff komplett
• O-Ringe und Schläuche

Hygopac:
• Kapillarrohr-Regler
• Zahnriemen
• Sicherungen

Hygopac View:
• Zahnriemen Set
• Kraftsensor

Hygoclave 90 Sonderbedingung:
2+1
• bis max. 2000 Zyklen
2+3
• bis max. 4000 Zyklen

Hygoclave 40 Sonderbedingung:
2+1
• bis max. 2000 Zyklen
2+3
• bis max. 4000 Zyklen

Hygoclave 50 Sonderbedingung:
2+1
• bis max. 2000 Zyklen
2+3
• bis max. 4000 Zyklen

Hygowater Sonderbedingung:
• Keine Registrierung zur 2+3 Gewährleistungsverlängerung

Hygosuc Sonderbedingung:
• Keine Registrierung zur 2+3 Gewährleistungsverlängerung