Investitionsbooster der Bundesregierung
Wachstumsbooster für Zahnarztpraxen: Jetzt steuerliche Vorteile bei Investitionen in moderne Technologien sichern
Wachstumsbooster der Bundesregierung: Neue Abschreibungsvorteile für Zahnarztpraxen
Mit dem Wachstumsbooster hat die Bundesregierung ein umfassendes steuerliches Investitionssofortprogramm gestartet, das darauf abzielt mit dauerhaft wirksamen Wachstumsimpulsen den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Auch Zahnarztpraxen und Dentallabore profitieren erheblich: Sie können mit dem Wachstumsbooster neue Technologien und Geräte dank beschleunigter Abschreibungen deutlich rascher steuerlich geltend machen und somit finanzielle Vorteile realisieren.
Der Wachstumsbooster für Ihre Praxis
Mit unseren Produkten setzen Sie auf echte Wachstumsbooster für Ihre Zahnarztpraxis. Denn Investitionen in intelligente Technologien zahlen sich nicht nur in der täglichen Arbeit, sondern auch wirtschaftlich aus. Mit dem Innovationsbooster lassen sich dabei durch gezielte Abschreibungen spürbare Liquiditätsvorteile erzielen. Diese Vorteile machen unsere Geräte zu echten Wachstumstreibern – sowohl für die medizinische Qualität als auch für die betriebswirtschaftliche Entwicklung Ihrer Praxis.

VistaVox S und VistaScan Mini View 2.0
Intelligente Bildgebung mit KI – Röntgentechnik neu gedacht. Unsere digitalen Röntgengeräte wie das VistaVox S und das VistaPano S 2.0 bieten nicht nur gestochen scharfe Bilder, sondern auch KI-gestützte Workflows, die den Praxisalltag revolutionieren. Auch unser Speicherfolienscanner VistaScan Mini View 2.0 arbeitet mit modernsten VistaScan Speicherfolien IQ welche AI-Funktionen der neusten Generation unterstützen.
Das VistaVox S und den VistaScan Mini View 2.0 bieten wir im Aktionspaket an. Mit dem Wachstumsbooster lässt sich bei einer Investition in diese Technologie ein spürbarer Liquiditätsvorteil erzielen. Mit einer Investition von 76.199 €** für das Aktionspaket mit VistaVox S und VistaScan Mini View 2.0 ergibt sich über zwei Jahre beispielsweise ein finanzieller Vorteil von 2.514,57 €.

UVP: 85.199,00 €**
Aktionsvorteil: 9.000,00 €***
Invest: 76.199,00 €
Restbuchwert Jahr 2: 53.339,30 €
Restbuchwert Jahr 3: 37.337,51 €
Annahmen
EBT vor Investition: 250.000,00 €
Steuersatz: 30%
1. Jahr | Abschreibung 1. Jahr (€) | Zu versteuernder Gewinn (€) | Steuerlast 1. Jahr (€) | Liquiditätsvorteil (€) |
---|---|---|---|---|
Ohne Booster | 15.239,80 | 234.760,20 | 70.428,06 | |
Mit Booster | 22.859,70 | 227.140,30 | 68.142,09 | 2.285,97 |
2. Jahr | Abschreibung 1. Jahr (€) | Zu versteuernder Gewinn (€) | Steuerlast 1. Jahr (€) | Liquiditätsvorteil (€) |
---|---|---|---|---|
Ohne Booster | 15.239,80 | 234.760,20 | 70.428,06 | |
Mit Booster | 16.001,79 | 233.998,21 | 70.199,46 | 228,60 |
Gesamtvorteil 2 Jahre: 2.514,57
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FAQ: Wachstumsbooster für Zahnarztpraxen
Der Wachstumsbooster ist ein steuerpolitisches Maßnahmenpaket der Bundesregierung, das Investitionen in Unternehmen fördern soll. Das Ziel des daher auch als Investitionsbooster bezeichneten Pakets ist es, durch verbesserte Abschreibungsbedingungen die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Innovationen zu beschleunigen – auch im Gesundheitswesen für Zahnarztpraxen und Dentallabore.
Mehr zum Wachstumsbooster erfahren Sie hier auf der offiziellen Seite der Bundesregierung: Wachstumsbooster zur Stärkung des Standorts Deutschland
Zahnarztpraxen können neue Geräte und Technologien schneller abschreiben. Das bedeutet: geringere Steuerlast, mehr Liquidität und schnellere Amortisation von Investitionen.
Förderfähig durch den Wachstumsbooster sind Investitionen in neue bewegliche Wirtschaftsgüter, z. B. digitale Röntgengeräte, CAD/CAM-Systeme, Sauganlagen, Behandlungseinheiten oder IT-Infrastruktur.
Üblicherweise schreiben Unternehmen wie Zahnarztpraxen neu angeschaffte Investitionen über die Jahre ihrer Nutzung linear ab. Der Investitionsbooster ermöglicht nun eine sogenannte degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) von bis zu 30 Prozent. Das bedeutet: Bereits im Jahr der Anschaffung lassen sich bis zu 30 Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend machen. In den Folgejahren können jeweils erneut bis zu 30 Prozent des verbleibenden Restwerts abgeschrieben werden. Durch die degressive Abschreibung können in den ersten Jahren höhere Beträge steuerlich geltend gemacht werden. Das verbessert die Liquidität und schafft finanziellen Spielraum für weitere Investitionen. Anschauliche Rechenbeispiele dazu finden Sie weiter oben auf der Seite
Nein, es gibt keine gesetzlich festgelegte Mindesthöhe. Bereits kleinere Investitionen – z. B. ab 20.000 € – können über zwei Jahre einen Liquiditätsvorteil von mehreren Hundert Euro bringen.
Die Möglichkeit zur beschleunigten Abschreibung gilt für Investitionen, die zwischen dem 1. Juli dieses Jahres und dem 31. Dezember 2027 vorgenommen werden.
Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin über geplante Investitionen. Gemeinsam können Sie prüfen, wie Sie den Wachstumsbooster optimal nutzen.