Produktservice
Produktregistrierung & Gewährleistungsverlängerung für DÜRR DENTAL Produkte
Produktregistrierung 2+1 – Vorteile nutzen und mit Sicherheit profitieren
Sollte binnen zwei Jahren ein berechtigter Mangel an einem unserer Produkte auftreten, übernimmt die DÜRR DENTAL SE bei sachgerechter Installation, Gebrauch und Pflege mit Reinigungs- und Desinfektionsmittel welche von DÜRR DENTAL freigegeben sind, die kostenfreie Bereitstellung von DÜRR DENTAL Originalteilen, Komponenten oder die Reparaturen im Werk gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im dritten Jahr ist die Gewährleistung auf DÜRR DENTAL Originalteile begrenzt, Verschleißteile sind nicht Bestandteil der Gewährleistungsverlängerung. Dienstleistungen im Rahmen eines Technikereinsatzes vor Ort (Arbeitszeit/Fahrzeit), Transport- und Verpackungskosten sowie Handlingskosten durch den dentalen Fachhandel sind ebenso nicht Bestandteil der Gewährleistung durch die DÜRR DENTAL SE. Die Produktregistrierung muss innerhalb der ersten 3 Monate nach Erwerb des Produktes (als Nachweis hierfür kann bei Bedarf der Rechnungsnachweis von Dürr Dental nachträglich angefordert werden) erfolgen, ansonsten kann der Gewährleistungsanspruch nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.

Gewährleistungsverlängerung – 5 Jahre Sicherheit
Mit einer Gewährleistungsverlängerung auf 5 Jahre sichern Sie sich zu kalkulierbaren Betriebskosten die maximale Leistung und Verfügbarkeit Ihrer DÜRR DENTAL Produkte. Die Gewährleistungsverlängerung ist für neu angeschaffte Geräte innerhalb von 3 Monaten nach Installationsdatum möglich. Der Preis der Gewährleistungsverlängerung richtet sich nach dem jeweiligen Produkt (den Preis für Ihr Produkt erhalten Sie auf Anfrage). Während des Gewährleistungszeitraums übernimmt die DÜRR DENTAL SE die Materialkosten bei Werksreparaturen. Ausgenommen sind Verschleißteile.
Für den Antrag auf eine kostenpflichtige Gewährleistungsverlängerung auf 5 Jahre wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhandelspartner.
