Praxistipp

Häufige Fehler und ungeahnte Infektionsrisiken bei der dentalen Absaugung

Häufige Fehler und ungeahnte Infektionsrisiken bei der dentalen Absaugung

Der Begriff Aerosole und die damit einhergehende Infektionsgefahr für Patienten und Behandler sind in Zahnarztpraxen seit Langem bekannt; seit der Corona Pandemie häufig sogar der breiten Bevölkerung. Das effektivste Mittel zum Schutz vor infektiösen Aerosolen ist die Absaugung mit Kanülen; empfohlen wird dabei ein Durchmesser von 16 mm. Doch im Zusammenhang mit der dentalen Absaugung gibt es weitere Punkte, die für einen besseren Infektionsschutz beachtet werden sollten.

Drei häufige Fehler erhöhen das Infektionsrisiko bei der Absaugung:

1. Die Verwendung von Absaugkanülen ohne Nebenlufteinlässe  
2. Eine falsche Haltung des Saugschlauchs während der Behandlung 
3. Eine verminderte Saugleistung durch Ablagerungen im System 

Wir klären über die daraus resultierenden Risiken auf und geben praktische Tipps – damit Praxisteams und Patienten bestmöglich geschützt sind. 

Der Reflux-Effekt in Zahnarztpraxen 

Eine Infektionsgefahr, die in Zahnarztpraxen häufig übersehen wird, geht vom sogenannten Reflux-Effekt aus. Verursacht werden kann dieser Effekt durch die beiden erstgenannten Punkte:  die Verwendung von Kanülen ohne Nebenlufteinlässe und/oder eine falsche Haltung des Saugschlauchs. 

Der Begriff „Reflux“ beschreibt dabei den Rückfluss kontaminierter Flüssigkeiten aus dem Saugsystem in die Mundhöhle des Patienten. Dieser Effekt bzw. Rückfluss kann dann auftreten, wenn die Absaugkanüle durch angesaugtes Weichgewebe verschlossen wird oder der Absaugschlauch, bei gleichzeitig geringer Saugleistung, oberhalb des Patienten geführt wird.*

Ein kurzzeitiges Ansaugen von Weichgewebe (z.B. Wange oder Zunge) lässt sich nicht immer vermeiden. Um einen Reflux-Effekt dabei dennoch zu verhindern, wird von Seiten des RKI die Verwendung von Absaugkanülen mit Nebenlufteinlässen empfohlen. Diese gewährleisten einen konstanten Sog aus dem Saugsystem, auch beim Verblocken der Kanülenspitze.  

Darüber hinaus sollte auf die korrekte Haltung des Saugschlauches während der Behandlung geachtet werden, um einem schwerkraftbedingten Rückfluss kontaminierter Flüssigkeiten entgegenzuwirken. Mit zwei einfachen Maßnahmen verbessern Sie auf diese Weise den Infektionsschutz in Ihrer Praxis. 

Infektionsschutz durch ein starkes Saugsystem 

Die Infektionsprävention beginnt jedoch bereits auf anderer Ebene – häufig im Keller, denn dort steht in den meisten Fällen die Absauganlage der Zahnarztpraxis. Nur wenn das Saugsystem leistungsfähig ist, können infektiöse Sekrete und Aerosole effektiv abgesaugt werden. Ein entscheidender Faktor für die Leistungsfähigkeit der Anlage ist die richtige Reinigung und Desinfektion.

Ohne die richtige Pflege, können sich in den Leitungen zwischen Behandlungsstuhl und Sauganlage sowie in der Anlage selbst Ablagerungen bilden. Solche Ablagerungen bieten nicht nur Nährboden für infektiöse Keime, sondern vermindern gleichzeitig die Saugleistung des Systems, da die Leitungen langfristig verengt werden. Um Ablagerungen entgegenzuwirken, ist die Kombination aus einem mild alkalischen Desinfektionsmittel und einem säurehaltigen Reiniger optimal. Neben der Sauganlagen-Desinfektion Orotol plus empfiehlt Dürr Dental daher zusätzlich die regelmäßige Anwendung des Spezialreinigers MD 555 cleaner

Während Orotol plus organische Ablagerungen (z.B. Blut und Speichel) entfernt und das System desinfiziert, beseitigt der Spezialreiniger MD 555 cleaner effektiv Kalkablagerungen und Prophylaxepulver. Damit bleibt die Sauganlage dauerhaft leistungsfähig und Patienten sowie Praxisteams vor Infektionen geschützt. Voraussetzung dafür ist die regelmäßige Anwendung sowie die korrekte Dosierung der Produkte. Weitere Informationen zur Anwendung von Orotol plus und MD 555 cleaner finden Sie hier.

*Quelle: Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut zur „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene, Kapitel 5.2, veröffentlicht im Bundesgesundheitsblatt 4/2006 (Springer-Verlag, Heidelberg)


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