Bildgebung
Strahlenschutzverordnung §114 – mit DÜRR DENTAL kein Problem!
Eine Röntgeneinrichtung darf seit dem 01.01.2023 nur verwendet werden, wenn sie „[…]über eine Funktion verfügt, die die Parameter, die zur Ermittlung der Exposition der untersuchten oder behandelten Person erforderlich sind, elektronisch aufzeichnet und für die Qualitätssicherung elektronisch nutzbar macht“. (StrlSchV §114 Abs. 1 Nr. 2)
Nach § 195 Abs. 2 S. 1 StrlSchV ist diese Anforderung von Geräten zu erfüllen, die ab dem 1. Januar 2023 erstmals in Betrieb genommen werden.
DÜRR DENTAL stellt seit dem 01.01.2023 eine Lösung bereit. Mit unserer VistaScan Speicherfolienscanner Familie und den VistaRay Sensoren sind Sie bestens aufgestellt!
Unsere Lösung erfüllt die Anforderungen der StrlSchV. und gliedert sich komplett in Ihren bestehenden Workflow ein.
Ein entsprechendes Gutachten eines Strahlenschutz-Sachverständigen liegt vor.
Mittels VistaSoft Connect ist ebenfalls eine Lösung zur Einbindung der oben genannten Geräte in Fremdsoftware verfügbar.
Sie haben noch Fragen oder möchten Sich gerne beraten lassen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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