DÜRR DENTAL SE

Softwareüberlassungsvertrag – End User Licensing Agreement

End User Licensing Agreement

DÜRR DENTAL SE

Softwareüberlassungsvertrag - End User Licensing Agreement (EULA)

zwischen DÜRR DENTAL SE, Höpfigheimer Str. 17, D - 74321 Bietigheim-Bissingen
und Ihnen als Anwender

§1 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand sind die Dürr Dental VistaSoft Software, Treiber sowie Schnittstellen mit allen zugehörigen Programmkomponenten sowie – soweit vereinbart – Zusatzmodulen zur VistaSoft Software („Software“).

(2) Die Dürr Dental SE räumt dem Anwender das Nutzungsrecht an der rechtmäßig erworbenen Software für die Dauer dieser Vereinbarung und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ein. Die Software ist urheberrechtlich geschützt (§§ 69 a ff UrhG).

(3) Die Ziffern 5 und 6 (Gewährleistung und Haftung) gelten nicht, wenn der Anwender die Software nicht direkt von der Dürr Dental SE erwirbt, sondern beispielsweise über den Dental Fachhandel bezieht. In diesem Fall können Gewährleistungs- und Haftungsansprüche des Anwenders nur gegenüber dem unmittelbaren Verkäufer geltend gemacht werden.

(4) Gesetzliche Ansprüche gegen die Dürr Dental SE nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben, sofern begründet, voll umfänglich bestehen und sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

(5) Die Software wird von der Dürr Dental SE nach eigenem Ermessen durch Updates (Aktualisierungen) und Upgrades (Weiterentwicklungen und Funktionserweiterungen) gepflegt und mit neuen Spezifikationen versehen. Updates sind für den Anwender in der Regel kostenfrei. Upgrades sind kostenpflichtig. Ein Anspruch des Anwenders auf Updates und Upgrades besteht nicht. Die Preise für Upgrades und – in Sonderfällen – Updates richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste der Dürr Dental SE. Die Regelungen dieses Vertrages gelten auch für künftige Updates und Upgrades.

 

§2 Wirksamkeit des Vertrages

Dieser Vertrag wird wirksam,

a) wenn im Fall des Erwerbs der Software auf einem Datenträger der Anwender diese Vertragsbestimmungen akzeptiert, indem er bei der Installation der Software die Schaltfläche „Akzeptieren“ durch Anklicken bestätigt, oder

b) wenn im Fall des Erwerbs des Vertragsgegenstandes als Downloadprodukt (Webversion) diese Vertragsbestimmungen vom Anwender akzeptiert worden sind, indem der Anwender vor dem Download die Schaltfläche „Akzeptieren“ durch Anklicken bestätigt hat.

§3 Vervielfältigungsrechte und Zugriffsschutz, Rekompilierung und Programmänderungen

(1) Der Anwender darf das gelieferte Programm vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms erforderlich ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation des Programms vom Originaldatenträger auf dem Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher.

(2) Der Anwender ist zur Vervielfältigung der Software im Rahmen des vom Anwender genutzten Praxisnetzwerkes berechtigt. Soweit Zusatzmodule vom Anwender für Einzelarbeitsplätze lizenziert werden, richten sich die Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte des Anwenders nach den besonderen Vereinbarungen für das jeweilige Zusatzmodul.

(3) Der Anwender darf eine Vervielfältigung der Software zu Sicherungszwecken vornehmen. Er darf jedoch jeweils nur eine einzige Sicherheitskopie anfertigen und aufbewahren. Die Sicherheitskopie ist als solche zu kennzeichnen.

(4) Über die vorstehenden Bestimmungen hinausgehende Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes auf einem Drucker zählt, darf der Anwender nicht anfertigen.

(5) Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.

(6) Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Rekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) einschließlich einer Programmänderung ist unzulässig, wenn nicht die Voraussetzungen des § 69 e UrhG vorliegen.

§4 Weiterveräußerung und Weitervermietung

(1) Der Anwender darf die Software einschließlich der Dokumentation an Dritte veräußern oder verschenken, vorausgesetzt, der Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden. Vor Weitergabe der Software muss der Anwender diese Vertragsbedingungen dem Dritten zur Kenntnisnahme vorlegen.

(2) Im Fall der Weitergabe muss der Anwender dem Dritten sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandene Sicherheitskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten (einschließlich einer etwaigen VistaSoft Datenbank). Mit der Weitergabe erlischt das Recht des Anwenders zur Programmnutzung.

§5 Gewährleistung

(1) Mängel der gelieferten Software einschließlich der Dokumentation werden von der Dürr Dental SE innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab erster Benutzung der Software nach schriftlicher Mitteilung durch den Anwender behoben. Dies geschieht nach Wahl der Dürr Dental SE durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(2) Ist die Dürr Dental SE zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese über eine vom Anwender gesetzte angemessene Frist hinaus oder schlägt sie aus sonstigen Gründen fehl, ist der Anwender berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn der Dürr Dental SE hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, insbesondere wenn die Nachbesserung bereits zweimal erfolglos geblieben ist. Unberührt bleibt das Recht des Anwenders, Schadenersatz gemäß § 437 BGB zu verlangen.

(3) Dem Anwender ist bekannt, dass Softwareprodukte generell nicht fehlerfrei erstellt werden können. Ein Mangel der gelieferten Software liegt vor diesem Hintergrund nur dann vor, wenn Fehler den Wert oder die Tauglichkeit der Software zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch erheblich mindern.

(4) Dem Anwender ist bekannt, dass es sich bei der Software um ein komplexes IT-Produkt handelt, dessen Installation, Updates/Upgrades und dessen Abstimmung mit der individuellen EDV-Umgebung des Anwenders Vorkenntnisse verlangen. Installation, Updates/Upgrades und Abstimmung der Software mit der EDV-Umgebung des Anwenders sollen daher nur durch fachkundige Personen ausgeführt werden, idealerweise durch geschultes Personal des Dental-Fachhandels bzw. der IT-Branche. Für Mängel und Schäden, die auf unsachgemäßen Umgang mit der Software bei Installation, Update/Upgrades und im laufenden Betrieb zurückgehen, übernimmt die Dürr Dental SE keine Haftung. Dies gilt gleichermaßen für Mängel und Schäden, die darauf zurückgehen, dass die vom Anwender eingesetzte Hard- und Softwareumgebung (Betriebssystem) nicht den von der Dürr Dental SE für die Software jeweils festgesetzten Mindestanforderungen entspricht.

§6 Haftung

(1) Die Ansprüche des Anwenders auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach dieser Bestimmung. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Dürr Dental SE unbeschränkt.

(3) Für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Dürr Dental SE entstehen, haftet die Dürr Dental SE unbeschränkt. Für Schäden, die durch leicht fahrlässiges Verhalten entstehen, haftet die Dürr Dental SE nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (vertragswesentliche Pflicht). Eine solche vertragswesentliche Pflicht liegt immer dann vor, wenn die Pflicht die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen soll bzw. der Anwender auf die Einhaltung dieser Pflicht regelmäßig vertrauen darf. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung der Dürr Dental SE auf Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Laufe einer Softwareüberlassung bzw. bei Wartungs- und Servicearbeiten (Ziff. 9) typischerweise gerechnet werden muss.

(4) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahren entsprechender Anfertigung von Sicherheitskopien eingetreten wäre.

(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Dürr Dental SE.

§7 Eigentumsvorbehalt

Die Dürr Dental SE behält sich das Eigentum an der Software bis zur vollständigen Bezahlung der Software vor.

§8 Dauer des Vertrages

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

(2) Das Recht des Anwenders, die Software und die Dokumentation zu nutzen, erlischt, wenn der Anwender die in diesem Vertrag festgelegten Nutzungsbedingungen in erheblicher Art und Weise verletzt, insbesondere wenn er gegen die Verwendungs- und Weitergabevorschriften der Ziffern 3 und 4 verstößt, und die Dürr Dental SE diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigt. In diesem Fall ist der Anwender verpflichtet, sämtliche Datenträger und Kopien der Datenträger zurückzugeben und alle Kopien der Software zu löschen (einschließlich einer etwaigen VistaSoft Datenbank).

§9 Demo-Versionen

(1) Die Dürr Dental SE räumt dem Anwender die Möglichkeit ein, nutzungsbeschränkte Versionen der Software („Demo-Versionen“) kostenfrei zu nutzen, um die Software zu testen. Der Anwender kann von der Demoversion der Software auf die Vollversion wechseln, indem er die Vollversion bei gleichzeitiger Registrierung freischaltet. Für die Freischaltung fallen die regulären Kosten für den Erwerb der Software gegenüber der Dürr Dental SE bzw. gegenüber dem jeweiligen Verkäufer an.

(2) Die Dürr Dental SE übernimmt für Demo-Versionen keine Gewährleistung. Die Haftung der Dürr Dental SE für den Einsatz von Demo-Versionen beim Anwender ist auf die in Ziff. 6 Abs. 2 und 3 Satz 1 genannten Ansprüche beschränkt. Eine weitergehende Haftung der Dürr Dental SE ist ausgeschlossen.

(3) Der Anwender ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten der Dürr Dental SE eine Datensicherung anzulegen, die die vollständige Wiederherstellung der Daten des Anwenders in vertretbarer Zeit ermöglicht.

(4) Erfolgen die Arbeiten über ein Datenfernübertragungssystem ohne körperlichen Kontakt zur Hardware des Anwenders (nachfolgend „Fernwartung“), trägt der Anwender die Verantwortung für die Installation der Fernwartungssoftware des Drittherstellers auf seiner Hardware, insbesondere die Verantwortung für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen der Fernwartungssoftware. Der Anwender trägt ferner die Verantwortung für die erforderliche Anknüpfung seiner Hard- und Software an das Datenfernübertragungssystem. Die Dürr Dental SE haftet nicht für Schäden, die aus von Dürr Dental nicht zu vertretenden Störungen des Datenfernübertragungssystems oder aus unberechtigten Zugriffen Dritter auf die Hard- und Software des Anwenders entstehen.

§10 Wartungs- und Servicearbeiten von Dürr Dental, insbesondere Fernwartung

Nimmt die Dürr Dental SE auf Wunsch des Anwenders Wartungs- und /oder Servicearbeiten an der auf der Hardware des Anwenders installierten Software vor (nachfolgend „Arbeiten“), gelten folgende Bestimmungen für diese Arbeiten:

(1) Die Preise für die Arbeiten richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste der Dürr Dental SE. Rechnungen der Dürr Dental SE sind spätestens zwei Wochen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Gewährleistungsarbeiten der Dürr Dental SE gemäß Ziff. 5 sind nicht vergütungspflichtig.

(2) Die Haftung der Dürr Dental SE für die Arbeiten richtet sich nach Ziff. 6.

(3) Der Anwender ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten der Dürr Dental SE eine Datensicherung anzulegen, die die vollständige Wiederherstellung der Daten des Anwenders in vertretbarer Zeit ermöglicht.

(4) Erfolgen die Arbeiten über ein Datenfernübertragungssystem ohne körperlichen Kontakt zur Hardware des Anwenders (nachfolgend „Fernwartung“), trägt der Anwender die Verantwortung für die Installation der Fernwartungssoftware des Drittherstellers auf seiner Hardware, insbesondere die Verantwortung für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen der Fernwartungssoftware. Der Anwender trägt ferner die Verantwortung für die erforderliche Anknüpfung seiner Hard- und Software an das Datenfernübertragungssystem. Die Dürr Dental SE haftet nicht für Schäden, die aus von Dürr Dental nicht zu vertretenden Störungen des Datenfernübertragungssystems oder aus unberechtigten Zugriffen Dritter auf die Hard- und Software des Anwenders entstehen.

§11 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen, Ergänzungen und Konkretisierungen dieser Vertragsbedingungen sowie Zusicherungen und Garantien bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

(2) Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrags berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht.

(3) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel tritt eine Bestimmung, die der Regelungsabsicht der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt

(4) Auf das Vertragsverhältnis zum Anwender findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(5) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zum Anwender ist – sofern der Anwender Kaufmann ist – nach Wahl der Dürr Dental SE der Gerichtstand der Dürr Dental SE oder der Gerichtstand des Anwenders.

Softwareüberlassungsvertrag - End User Licensing Agreement (EULA)

zwischen Dürr Dental SE, Höpfigheimer Str. 17, D - 74321 Bietigheim-Bissingen
und Ihnen als Anwender

§1 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand sind die Dürr Dental DBSWIN Software, Treiber sowie Schnittstellen mit allen zugehörigen Programmkomponenten („Software“).

(2) Die Dürr Dental SE räumt dem Anwender das Nutzungsrecht an der rechtmäßig erworbenen Software für die Dauer dieser Vereinbarung und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ein. Die Software ist urheberrechtlich geschützt (§§ 69 a ff UrhG).

(3) Die Ziffern 5 und 6 (Gewährleistung und Haftung) gelten nicht, wenn der Anwender die Software nicht direkt von der Dürr Dental SE erwirbt, sondern beispielsweise über den Dental Fachhandel bezieht. In diesem Fall können Gewährleistungs- und Haftungsansprüche des Anwenders nur gegenüber dem unmittelbaren Verkäufer geltend gemacht werden.

(4) Gesetzliche Ansprüche gegen die Dürr Dental SE nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben, sofern begründet, voll umfänglich bestehen und sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

(5) Die Software wird von der Dürr Dental SE durch Updates (Aktualisierungen) und Upgrades (Weiterentwicklungen und Funktionserweiterungen) gepflegt und mit neuen Spezifikationen versehen. Die Regelungen dieses Vertrages gelten auch für künftige Updates und Upgrades.

§2 Wirksamkeit des Vertrages

Dieser Vertrag wird wirksam,

a) wenn im Fall des Erwerbs der Software auf einem Datenträger der Anwender diese Vertragsbestimmungen akzeptiert, indem er bei der Installation der Software die Schaltfläche „Akzeptieren“ durch Anklicken bestätigt, oder

b) wenn im Fall des Erwerbs des Vertragsgegenstandes als Downloadprodukt (Webversion) diese Vertragsbestimmungen vom Anwender akzeptiert worden sind, indem der Anwender vor dem Download die Schaltfläche „Akzeptieren“ durch Anklicken bestätigt hat.

§3 Vervielfältigungsrechte und Zugriffsschutz, Rekompilierung und Programmänderungen

(1) Der Anwender darf das gelieferte Programm vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms erforderlich ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation des Programms vom Originaldatenträger auf dem Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher.

(2) Der Anwender ist zur Vervielfältigung der Software im Rahmen des vom Anwender genutzten Praxisnetzwerkes berechtigt, soweit der Anwender für die jeweiligen Einzelarbeitsplätze Lizenzen (z.B. DICOM) erworben hat.

(3) Der Anwender darf eine Vervielfältigung der Software zu Sicherungszwecken vornehmen. Er darf jedoch jeweils nur eine einzige Sicherheitskopie anfertigen und aufbewahren. Die Sicherheitskopie ist als solche zu kennzeichnen.

(4) Über die vorstehenden Bestimmungen hinausgehende Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes auf einem Drucker zählt, darf der Anwender nicht anfertigen.

(5) Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.

(6) Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Rekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) einschließlich einer Programmänderung ist unzulässig, wenn nicht die Voraussetzungen des § 69 e UrhG vorliegen. Urhebervermerke, Seriennummern oder sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen vom Anwender nicht entfernt oder verändert werden.

§4 Weiterveräußerung und Weitervermietung

(1) Der Anwender darf die Software einschließlich der Dokumentation an Dritte veräußern oder verschenken, vorausgesetzt, der Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden. Vor Weitergabe der Software muss der Anwender diese Vertragsbedingungen dem Dritten zur Kenntnisnahme vorlegen.

(2) Im Fall der Weitergabe muss der Anwender dem Dritten sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandene Sicherheitskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Mit der Weitergabe erlischt das Recht des Anwenders zur Programmnutzung.

§5 Gewährleistung

(1) Mängel der gelieferten Software einschließlich der Dokumentation werden von der Dürr Dental SE innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab erster Benutzung der Software nach schriftlicher Mitteilung durch den Anwender behoben. Dies geschieht nach Wahl der Dürr Dental SE durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(2) Ist die Dürr Dental SE zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese über eine vom Anwender gesetzte angemessene Frist hinaus oder schlägt sie aus sonstigen Gründen fehl, ist der Anwender berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn der Dürr Dental SE hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, insbesondere wenn die Nachbesserung bereits zweimal erfolglos geblieben ist. Unberührt bleibt das Recht des Anwenders, Schadenersatz gemäß § 437 BGB zu verlangen.

(3) Dem Anwender ist bekannt, dass Softwareprodukte generell nicht fehlerfrei erstellt werden können. Ein Mangel der gelieferten Software liegt vor diesem Hintergrund nur dann vor, wenn Fehler den Wert oder die Tauglichkeit der Software zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch erheblich mindern.

(4) Dem Anwender ist bekannt, dass es sich bei der Software um ein komplexes IT-Produkt handelt, dessen Installation, Updates/Upgrades und dessen Abstimmung mit der individuellen EDV-Umgebung des Anwenders Vorkenntnisse verlangen. Installation, Updates/Upgrades und Abstimmung der Software mit der EDV-Umgebung des Anwenders sollen daher nur durch fachkundige Personen ausgeführt werden, idealerweise durch geschultes Personal des Dental-Fachhandels bzw. der IT-Branche. Für Mängel und Schäden, die auf unsachgemäßen Umgang mit der Software bei Installation, Update/Upgrades und im laufenden Betrieb zurückgehen, übernimmt die Dürr Dental SE keine Haftung. Dies gilt gleichermaßen für Mängel und Schäden, die darauf zurückgehen, dass die vom Anwender eingesetzte Hard- und Softwareumgebung (Betriebssystem) nicht den von der Dürr Dental SE für die Software jeweils festgesetzten Mindestanforderungen entspricht.

§6 Haftung

(1) Die Ansprüche des Anwenders auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach dieser Bestimmung. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Dürr Dental  AG unbeschränkt.

(3) Für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Dürr Dental SE entstehen, haftet die Dürr Dental SE unbeschränkt. Für Schäden, die durch leicht fahrlässiges Verhalten entstehen, haftet die Dürr Dental SE nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (vertragswesentliche Pflicht). Eine solche vertragswesentliche Pflicht liegt immer dann vor, wenn die Pflicht die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen soll bzw. der Anwender auf die Einhaltung dieser Pflicht regelmäßig vertrauen darf. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung der Dürr Dental SE auf Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Laufe einer Softwareüberlassung bzw. bei Wartungs- und Servicearbeiten (Ziff. 9) typischerweise gerechnet werden muss.

(4) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahren entsprechender Anfertigung von Sicherheitskopien eingetreten wäre.

(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Dürr Dental SE.

§7 Eigentumsvorbehalt

Die Dürr Dental SE behält sich das Eigentum an der Software bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Anwender vor.

§8 Dauer des Vertrages

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

(2) Das Recht des Anwenders, die Software und die Dokumentation zu nutzen, erlischt, wenn der Anwender die in diesem Vertrag festgelegten Nutzungsbedingungen in erheblicher Art und Weise verletzt, insbesondere wenn er gegen die Verwendungs- und Weitergabevorschriften der Ziffern 3 und 4 verstößt, und die Dürr Dental SE diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigt. In diesem Fall ist der Anwender verpflichtet, sämtliche Datenträger und Kopien der Datenträger zurückzugeben und alle Kopien der Software zu löschen.

§9 Demo-Versionen

(1) Die Dürr Dental SE räumt dem Anwender die Möglichkeit ein, nutzungsbeschränkte Versionen der Software („Demo-Versionen“) kostenfrei zu nutzen, um die Software zu testen. Der Anwender kann von der Demoversion der Software auf die Vollversion wechseln, indem er die Vollversion bei gleichzeitiger Registrierung freischaltet. Für die Freischaltung fallen die regulären Kosten für den Erwerb der Software gegenüber der Dürr Dental SE bzw. gegenüber dem jeweiligen Verkäufer an.

(2) Die Dürr Dental SE übernimmt für Demo-Versionen keine Gewährleistung. Die Haftung der Dürr Dental SE für den Einsatz von Demo-Versionen beim Anwender ist auf die in Ziff. 6 Abs. 2 und 3 genannten Ansprüche beschränkt. Eine weitergehende Haftung der Dürr Dental SE ist ausgeschlossen.

§10 Wartungs- und Servicearbeiten von Dürr Dental, insbesondere Fernwartung

Nimmt die Dürr Dental SE auf Wunsch des Anwenders Wartungs- und /oder Servicearbeiten an der auf der Hardware des Anwenders installierten Software vor (nachfolgend „Arbeiten“), gelten folgende Bestimmungen für diese Arbeiten:

(1) Die Preise für die Arbeiten richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste der Dürr Dental SE. Rechnungen der Dürr Dental SE sind spätestens zwei Wochen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Gewährleistungsarbeiten der Dürr Dental SE gemäß Ziff. 5 sind nicht vergütungspflichtig.

(2) Die Haftung der Dürr Dental SE für die Arbeiten richtet sich nach Ziff. 6.

(3) Der Anwender ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten der Dürr Dental SE eine Datensicherung anzulegen, die die vollständige Wiederherstellung der Daten des Anwenders in vertretbarer Zeit ermöglicht.

(4) Erfolgen die Arbeiten über ein Datenfernübertragungssystem ohne körperlichen Kontakt zur Hardware des Anwenders (nachfolgend „Fernwartung“), trägt der Anwender die Verantwortung für die Installation der Fernwartungssoftware des Drittherstellers auf seiner Hardware, insbesondere die Verantwortung für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen der Fernwartungssoftware. Der Anwender trägt ferner die Verantwortung für die erforderliche Anknüpfung seiner Hard- und Software an das Datenfernübertragungssystem. Die Dürr Dental SE haftet nicht für Schäden, die aus von Dürr Dental nicht zu vertretenden Störungen des Datenfernübertragungssystems oder aus unberechtigten Zugriffen Dritter auf die Hard- und Software des Anwenders entstehen.

§11 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen, Ergänzungen und Konkretisierungen dieser Vertragsbedingungen sowie Zusicherungen und Garantien bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

(2) Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrags berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht.

(3) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel tritt eine Bestimmung, die der Regelungsabsicht der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt

(4) Auf das Vertragsverhältnis zum Anwender findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(5) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zum Anwender ist – sofern der Anwender Kaufmann ist – nach Wahl der Dürr Dental SE der Gerichtstand der Dürr Dental SE oder der Gerichtstand des Anwenders.

Softwareüberlassungsvertrag für Android-Systeme
End User Licensing Agreement (EULA)

zwischen Dürr Dental SE, Höpfigheimer Str. 17, D - 74321 Bietigheim-Bissingen
und Ihnen als Anwender

§ 1 Vertragsgegenstand

(1)  Vertragsgegenstand ist die Software „Dürr Service“ (“Software“).

(2)  Die Software ist urheberrechtlich geschützt (§§ 69 a ff UrhG).

(3)  Die Software wird von der Dürr Dental SE freiwillig durch Updates (Aktualisierungen) und Upgrades (Weiterentwicklungen und Funktionserweiterungen) gepflegt und mit neuen Spezifikationen versehen. Die Regelungen dieses Vertrags gelten auch für künftige Updates und Upgrades.

(4)  Dieses Produkt enthält Softwarekomponenten, die über quelloffene Lizenzen wie GNU/GPL, BSD oder vergleichbar geregelt werden. Diese Komponenten sind freie Software und werden ohne Gewährleistung durch den Autor verteilt.

§ 2 Wirksamkeit des Vertrags

Durch die Verwendung der Software erkennen Sie die Bestimmungen dieses Vertrags an. Falls Sie die Bestimmungen nicht akzeptieren, sind Sie nicht berechtigt die Software zu verwenden.

§ 3 Recht zur Vervielfältigung und Nutzung

(1)  Die Dürr Dental SE räumt dem Anwender das Nutzungsrecht an der Software für die Dauer dieser Vereinbarung und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ein. Die Software wird lizenziert nicht verkauft. Der Anwender darf die Software nur wie in diesem Vertrag ausdrücklich gestattet verwenden.

(2)  Der Anwender darf die Software vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung der Software erforderlich ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählt die Installation der Software auf Android-Systemen, die dem Anwender gehören oder unter der Kontrolle des Anwenders stehen.

(3)  Über die vorstehenden Bestimmungen hinausgehende Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes auf einem Drucker zählt, darf der Anwender nicht anfertigen.

§ 4 Unzulässige Verwendung

(1)  Der Anwender darf die Software nicht veröffentlichen, vermieten, verleasen oder verleihen.

(2)  Der Anwender darf die Software oder diesen Vertrag nicht an Dritte übertragen.

(3)  Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Rekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) einschließlich einer Programmänderung ist unzulässig, wenn nicht die Voraussetzungen des § 69 e UrhG vorliegen. Urhebervermerke, Seriennummern oder sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen vom Anwender nicht entfernt oder verändert werden.

§ 5 Gewährleistung/Support

(1)  Die Software wird von der Dürr Dental SE freiwillig durch Updates (Aktualisierungen) und Upgrades (Weiterentwicklungen und Funktionserweiterungen) gepflegt und mit neuen Spezifikationen versehen.

(2)  Die Dürr Dental SE wird im Rahmen ihrer Kapazitäten freiwillig Supportservice für die Software bereitstellen.

(3)  Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, da die Software nur lizenziert und nicht verkauft wird.

§ 6 Haftung

(1)  Die Ansprüche des Anwenders auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach dieser Bestimmung. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(2)  Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Dürr Dental SE unbeschränkt.

(3)  Für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Dürr Dental SE entstehen, haftet die Dürr Dental SE unbeschränkt. Für Schäden, die durch leicht fahrlässiges Verhalten entstehen, haftet die Dürr Dental SE nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (vertragswesentliche Pflicht). Eine solche vertragswesentliche Pflicht liegt immer dann vor, wenn die Pflicht die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen soll bzw. der Anwender auf die Einhaltung dieser Pflicht regelmäßig vertrauen darf. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung der Dürr Dental SE auf Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Laufe einer Softwareüberlassung typischerweise gerechnet werden muss.

(4)  Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahren entsprechender Anfertigung von Sicherheitskopien eingetreten wäre.

(5)  Für Mängel und Schäden, die auf unsachgemäßen Umgang mit der Software bei Installation, Update/Upgrades und im laufenden Betrieb zurückgehen, übernimmt die Dürr Dental SE vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 keine Haftung.

(6)  Die Absätze 1 bis 5 gelten entsprechend für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Dürr Dental SE.

§ 7 Dauer des Vertrags

(1)  Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

(2)  Das Recht des Anwenders, die Software zu nutzen, erlischt, wenn der Anwender die in diesem Vertrag festgelegten Nutzungsbedingungen in erheblicher Art und Weise verletzt und die Dürr Dental SE diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigt. In diesem Fall ist der Anwender verpflichtet, alle Kopien der Software zu löschen.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1)  Änderungen, Ergänzungen und Konkretisierungen dieser Vertragsbedingungen sowie Zusicherungen und Garantien bedürfen der Textform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Textformklausel.

(2)  Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrags berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel tritt eine Bestimmung, die der Regelungsabsicht der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.

(3)  Auf das Vertragsverhältnis zum Anwender findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(4)  Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zum Anwender ist, sofern der Anwender Kaufmann ist, nach Wahl der Dürr Dental SE der Gerichtstand der Dürr Dental SE oder der Gerichtsstand des Anwenders.

Softwareüberlassungsvertrag für iOS-Systeme
End User Licensing Agreement (EULA)

zwischen Dürr Dental SE, Höpfigheimer Str. 17, D - 74321 Bietigheim-Bissingen
und Ihnen als Anwender

§ 1 Vertragsgegenstand

(1)  Vertragsgegenstand ist die Software „Dürr Service“ (“Software“).

(2)  Die Software ist urheberrechtlich geschützt (§§ 69 a ff UrhG).

(3)  Die Software wird von der Dürr Dental SE freiwillig durch Updates (Aktualisierungen) und Upgrades (Weiterentwicklungen und Funktionserweiterungen) gepflegt und mit neuen Spezifikationen versehen. Die Regelungen dieses Vertrags gelten auch für künftige Updates und Upgrades.

(4)  Dieses Produkt enthält Softwarekomponenten, die über quelloffene Lizenzen wie GNU/GPL, BSD oder vergleichbar geregelt werden. Diese Komponenten sind freie Software und werden ohne Gewährleistung durch den Autor verteilt.

§ 2 Wirksamkeit des Vertrags

Durch die Verwendung der Software erkennen Sie die Bestimmungen dieses Vertrags an. Falls Sie die Bestimmungen nicht akzeptieren, sind Sie nicht berechtigt die Software zu verwenden.

§ 3 Recht zur Vervielfältigung und Nutzung

(1)  Die Dürr Dental SE räumt dem Anwender das Nutzungsrecht an der Software für die Dauer dieser Vereinbarung und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ein. Die Software wird lizenziert nicht verkauft. Der Anwender darf die Software nur wie in diesem Vertrag ausdrücklich gestattet verwenden.

(2)  Der Anwender darf die Software vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung der Software erforderlich ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählt die Installation der Software auf iOS-Systemen, die dem Anwender gehören oder unter der Kontrolle des Anwenders stehen.

(3)  Über die vorstehenden Bestimmungen hinausgehende Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes auf einem Drucker zählt, darf der Anwender nicht anfertigen.

§ 4 Unzulässige Verwendung

(1)  Der Anwender darf die Software nicht veröffentlichen, vermieten, verleasen oder verleihen.

(2)  Der Anwender darf die Software oder diesen Vertrag nicht an Dritte übertragen.

(3)  Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Rekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) einschließlich einer Programmänderung ist unzulässig, wenn nicht die Voraussetzungen des § 69 e UrhG vorliegen. Urhebervermerke, Seriennummern oder sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen vom Anwender nicht entfernt oder verändert werden.

§ 5 Gewährleistung/Support

(1)  Die Software wird von der Dürr Dental SE freiwillig durch Updates (Aktualisierungen) und Upgrades (Weiterentwicklungen und Funktionserweiterungen) gepflegt und mit neuen Spezifikationen versehen.

(2)  Die Dürr Dental SE wird im Rahmen ihrer Kapazitäten freiwillig Supportservice für die Software bereitstellen.

(3)  Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, da die Software nur lizenziert und nicht verkauft wird.

§ 6 Haftung

(1)  Die Ansprüche des Anwenders auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach dieser Bestimmung. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(2)  Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Dürr Dental SE unbeschränkt.

(3)  Für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Dürr Dental SE entstehen, haftet die Dürr Dental SE unbeschränkt. Für Schäden, die durch leicht fahrlässiges Verhalten entstehen, haftet die Dürr Dental SE nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (vertragswesentliche Pflicht). Eine solche vertragswesentliche Pflicht liegt immer dann vor, wenn die Pflicht die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen soll bzw. der Anwender auf die Einhaltung dieser Pflicht regelmäßig vertrauen darf. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung der Dürr Dental SE auf Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Laufe einer Softwareüberlassung typischerweise gerechnet werden muss.

(4)  Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahren entsprechender Anfertigung von Sicherheitskopien eingetreten wäre.

(5)  Für Mängel und Schäden, die auf unsachgemäßen Umgang mit der Software bei Installation, Update/Upgrades und im laufenden Betrieb zurückgehen, übernimmt die Dürr Dental SE vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 keine Haftung. Dies gilt gleichermaßen für Mängel und Schäden, die darauf zurückgehen, dass die vom Anwender eingesetzte Hard- und Softwareumgebung (Betriebssystem) nicht den von der Dürr Dental SE für die Software jeweils festgesetzten Mindestanforderungen entspricht.

(6)  Die Absätze 1 bis 5 gelten entsprechend für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Dürr Dental SE.

§ 7 Dauer des Vertrags

(1)  Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

(2)  Das Recht des Anwenders, die Software zu nutzen, erlischt, wenn der Anwender die in diesem Vertrag festgelegten Nutzungsbedingungen in erheblicher Art und Weise verletzt und die Dürr Dental SE diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigt. In diesem Fall ist der Anwender verpflichtet, alle Kopien der Software zu löschen.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1)  Änderungen, Ergänzungen und Konkretisierungen dieser Vertragsbedingungen sowie Zusicherungen und Garantien bedürfen der Textform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Textformklausel.

(2)  Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrags berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel tritt eine Bestimmung, die der Regelungsabsicht der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.

(3)  Auf das Vertragsverhältnis zum Anwender findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(4)  Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zum Anwender ist, sofern der Anwender Kaufmann ist, nach Wahl der Dürr Dental SE der Gerichtstand der Dürr Dental SE oder der Gerichtsstand des Anwenders.

§ 1 Information über die Erhebung personenbezogener Daten und Anbieterkennzeichnung

(1)  Im Folgenden informieren wir über die Erhebung personenbezogener Daten bei Nutzung dieser Software. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind, also z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adressen, Nutzerverhalten.

(2)  Dienstanbieter gem. § 13 Telemediengesetz (TMG) und verantwortliche Stelle gem. § 3 Abs. 7 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist die

Dürr Dental SE
Höpfigheimer Str. 17
74321 Bietigheim-Bissingen
Sitz Bietigheim-Bissingen          
Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart HRB 763587
Vorstand: Martin Dürrstein (Vorsitzender), Stefan Pfanzelt, Christian Schorndorfer
Aufsichtsratsvorsitzender: Bernhard Oberschmidt

§ 2 Rechte auf Auskunft und Widerruf

(1)  Sie haben das Recht, von uns jederzeit Auskunft über die zu Ihnen bei uns gespeicherten Daten sowie zu deren Herkunft, Empfängern oder Kategorien von Empfängern, an die diese Daten weitergegeben werden, und den Zweck der Speicherung zu verlangen.

(2)  Wenn Sie eine Einwilligung zur Nutzung von Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit widerrufen.

(3)  Alle Informationswünsche, Auskunftsanfragen oder Widersprüche zur Datenverarbeitung richten Sie bitte per E-Mail an info@duerrdental.com oder an die unter § 1 Abs. (2) genannte Adresse.

§ 3 Datensicherheit

Wir unterhalten aktuelle technische Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit, insbesondere zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten vor Gefahren bei Datenübertragungen sowie vor Kenntniserlangung durch Dritte. Diese werden dem aktuellen Stand der Technik entsprechend jeweils angepasst.

§ 4 Erhebung personenbezogener Daten

(1)  Beim Herunterladen der Software werden die dafür notwendigen Informationen an den Software Store übertragen, also insbesondere Nutzername, E-Mail-Adresse und Kundennummer Ihres Accounts, Zeitpunkt des Downloads, Zahlungsinformationen und die individuelle Gerätekennziffer. Auf diese Datenerhebung haben wir jedoch keinen Einfluss und sind nicht dafür verantwortlich. Wir verarbeiten diese bereitgestellten Daten, soweit dies für das Herunterladen der Software notwendig ist. Sie werden darüber hinaus nicht weiter gespeichert.

(2)  Bei der Nutzung der Software erheben wir mit Ausnahme der untenstehenden Daten zur Ermöglichung der Funktionen der Software keine personenbezogenen Daten.

(3)  Mit Ihrem Zugriff auf Inhalte der Software werden dieser Zugriff und weitere Angaben (Datum, Uhrzeit und betrachtete Seiten) auf unserem Server für Zwecke der Datensicherheit und statistische Zwecke gespeichert. Die Speicherung und Auswertung erfolgt ausschließlich in anonymisierter Form.

(4)  Die Software speichert und verwendet keine Cookies.

§ 5 Registrierung

(1)  Die Software kann in den Grundfunktionen ohne Registrierung genutzt werden.

(2)  Für die Nutzung aller Funktionen ist eine Registrierung erforderlich. Diese kann über die Software erfolgen. Die Benutzerdaten erhalten Sie, wenn Sie Mitarbeiter eines Vertragshändlers der Dürr Dental SE sind. Die Benutzerdaten (Benutzername und Passwort) werden bei jedem Zugriff auf die Software verschlüsselt an uns übertragen und optional in der Software gespeichert.

§ 6 App-Berechtigungen

Die Software nutzt die nachfolgenden App-Berechtigungen für die nachfolgend beschriebenen Zwecke:

(a)  Speicher (USB-Speicherinhalte ändern oder löschen)

Wird benötigt, um auf Geräten mit wenig internem Speicher Daten wie beispielsweise Bilder, Videos oder Dokumente zwischenspeichern zu können. Die Software greift hierfür ausschließlich auf das von ihr erstellte Cache-Verzeichnis zu. Andere Daten auf dem USB-Speicher werden weder gelesen noch manipuliert.

(b)  Kamera und Blitz

Wird zur Aufnahme von Fotos benötigt.

(c)  Vollständiger Internetzugriff und Netzwerkstatus anzeigen

Wird zum Zugriff auf im Internet abgelegte Dateien wie beispielsweise Videos und Dokumente mit Reparaturanleitungen und zur Überprüfung Ihrer Benutzerdaten. benötigt

§ 7 Produktregistrierung

(1)  Sie können über die Software Geräte der Dürr Dental SE registrieren.

(2)  Sofern Sie nicht Eigentümer und/oder Nutzungsberechtigter der Geräte sind, darf eine Registrierung nur erfolgen, wenn Sie das ausdrückliche Einverständnis des Eigentümers und/oder Nutzungsberechtigten haben.

(3)  Bei der Produktregistrierung werden der Name und die Adresse des Eigentümers und/oder Nutzungsberechtigten, der Name und Ort der Niederlassung des Dental Depots, die Modellnummer, die Seriennummer und die Modellbezeichnung des zu registrierenden Geräts, das Installationsdatum, der Name des MPG-Beraters und das Datum der Produkteinweisung gespeichert.

§ 8 Kontaktaufnahme mit Service der Dürr Dental SE

Die Software ermöglicht es, unmittelbar Kontakt mit dem Service der Dürr Dental SE aufzunehmen. Dabei werden die Benutzerdaten gemäß § 5 Abs. (2) sowie die von Ihnen in der Kontaktanfrage übersendeten Informationen und Daten gespeichert.

§ 9 Weitergabe an Dritte

Wir nutzen Ihre personenbezogenen Informationen nur innerhalb der Gesellschaft und geben sie nur an solche Unternehmen weiter, die an der Erfüllung der mit Ihnen abgeschlossenen Verträge oder sonst bei der Leistungserbringung beteiligt sind. Ansonsten werden Ihre personenbezogenen Angaben nicht an Dritte weitergegeben, wenn Sie dazu nicht ausdrücklich Ihr Einverständnis gegeben haben oder wir zur Herausgabe verpflichtet sind, beispielsweise aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung.

§ 10 Änderungsvorbehalt

Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit diese Erklärung zum Datenschutz unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben zu ändern.

Softwareüberlassungsvertrag - End User Licensing Agreement (EULA)

zwischen Dürr Dental SE, Höpfigheimer Str. 17, D - 74321 Bietigheim-Bissingen
und Ihnen als Anwender

§1 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist die Dürr Dental VistaEasy View Software, mit allen zugehörigen Programmkomponenten („Software“).

(2) Die Dürr Dental SE räumt dem Anwender das Nutzungsrecht an der rechtmäßig erworbenen Software für die Dauer dieser Vereinbarung und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ein. Die Software ist urheberrechtlich geschützt (§§ 69 a ff UrhG).

(3) Die Ziffern 5 und 6 (Gewährleistung und Haftung) gelten nicht, wenn der Anwender die Software nicht direkt von der Dürr Dental SE erwirbt, sondern beispielsweise über den Dental Fachhandel bezieht. In diesem Fall können Gewährleistungs- und Haftungsansprüche des Anwenders nur gegenüber dem unmittelbaren Verkäufer geltend gemacht werden.

(4) Gesetzliche Ansprüche gegen die Dürr Dental SE nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben, sofern begründet, voll umfänglich bestehen und sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

(5) Die Software wird von der Dürr Dental SE durch Updates (Aktualisierungen) und Upgrades (Weiterentwicklungen und Funktionserweiterungen) gepflegt und mit neuen Spezifikationen versehen. Die Regelungen dieses Vertrages gelten auch für künftige Updates und Upgrades.

§2 Wirksamkeit des Vertrages

Dieser Vertrag wird wirksam,

a) wenn im Fall des Erwerbs der Software auf einem Datenträger der Anwender diese Vertragsbestimmungen akzeptiert, indem er bei der Installation der Software die Schaltfläche „Akzeptieren“ durch Anklicken bestätigt, oder

b) wenn im Fall des Erwerbs des Vertragsgegenstandes als Downloadprodukt (Webversion) diese Vertragsbestimmungen vom Anwender akzeptiert worden sind, indem der Anwender vor dem Download die Schaltfläche „Akzeptieren“ durch Anklicken bestätigt hat.

§3 Vervielfältigungsrechte und Zugriffsschutz, Rekompilierung und Programmänderungen

(1) Der Anwender darf das gelieferte Programm vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms erforderlich ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation des Programms vom Originaldatenträger auf dem Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher.

(2) Der Anwender ist zur Vervielfältigung der Software im Rahmen des vom Anwender genutzten Praxisnetzwerkes berechtigt, soweit der Anwender für die jeweiligen Einzelarbeitsplätze Lizenzen erworben hat.

(3) Der Anwender darf eine Vervielfältigung der Software zu Sicherungszwecken vornehmen. Er darf jedoch jeweils nur eine einzige Sicherheitskopie anfertigen und aufbewahren. Die Sicherheitskopie ist als solche zu kennzeichnen.

(4) Über die vorstehenden Bestimmungen hinausgehende Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes auf einem Drucker zählt, darf der Anwender nicht anfertigen.

(5) Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.

(6) Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Rekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) einschließlich einer Programmänderung ist unzulässig, wenn nicht die Voraussetzungen des § 69 e UrhG vorliegen. Urhebervermerke, Seriennummern oder sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen vom Anwender nicht entfernt oder verändert werden.

§4 Weiterveräußerung und Weitervermietung

(1) Der Anwender darf die Software einschließlich der Dokumentation an Dritte veräußern oder verschenken, vorausgesetzt, der Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden. Vor Weitergabe der Software muss der Anwender diese Vertragsbedingungen dem Dritten zur Kenntnisnahme vorlegen.

(2) Im Fall der Weitergabe muss der Anwender dem Dritten sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandene Sicherheitskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Mit der Weitergabe erlischt das Recht des Anwenders zur Programmnutzung.

§5 Gewährleistung

(1) Mängel der gelieferten Software einschließlich der Dokumentation werden von der Dürr Dental SE innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab erster Benutzung der Software nach schriftlicher Mitteilung durch den Anwender behoben. Dies geschieht nach Wahl der Dürr Dental SE durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(2) Ist die Dürr Dental SE zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese über eine vom Anwender gesetzte angemessene Frist hinaus oder schlägt sie aus sonstigen Gründen fehl, ist der Anwender berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn der Dürr Dental SE hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, insbesondere wenn die Nachbesserung bereits zweimal erfolglos geblieben ist. Unberührt bleibt das Recht des Anwenders, Schadenersatz gemäß § 437 BGB zu verlangen

(3) Dem Anwender ist bekannt, dass Softwareprodukte generell nicht fehlerfrei erstellt werden können. Ein Mangel der gelieferten Software liegt vor diesem Hintergrund nur dann vor, wenn Fehler den Wert oder die Tauglichkeit der Software zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch erheblich mindern.

(4) Dem Anwender ist bekannt, dass es sich bei der Software um ein komplexes IT-Produkt handelt, dessen Installation, Updates/Upgrades und dessen Abstimmung mit der individuellen EDV-Umgebung des Anwenders Vorkenntnisse verlangen. Installation, Updates/Upgrades und Abstimmung der Software mit der EDV-Umgebung des Anwenders sollen daher nur durch fachkundige Personen ausgeführt werden, idealerweise durch geschultes Personal des Dental-Fachhandels bzw. der IT-Branche. Für Mängel und Schäden, die auf unsachgemäßen Umgang mit der Software bei Installation, Update/Upgrades und im laufenden Betrieb zurückgehen, übernimmt die Dürr Dental SE keine Haftung. Dies gilt gleichermaßen für Mängel und Schäden, die darauf zurückgehen, dass die vom Anwender eingesetzte Hard- und Softwareumgebung (Betriebssystem) nicht den von der Dürr Dental SE für die Software jeweils festgesetzten Mindestanforderungen entspricht.

§6 Haftung

(1) Die Ansprüche des Anwenders auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach dieser Bestimmung. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Dürr Dental  AG unbeschränkt.

(3) Für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Dürr Dental SE entstehen, haftet die Dürr Dental SE unbeschränkt. Für Schäden, die durch leicht fahrlässiges Verhalten entstehen, haftet die Dürr Dental SE nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (vertragswesentliche Pflicht). Eine solche vertragswesentliche Pflicht liegt immer dann vor, wenn die Pflicht die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen soll bzw. der Anwender auf die Einhaltung dieser Pflicht regelmäßig vertrauen darf. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung der Dürr Dental SE auf Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Laufe einer Softwareüberlassung bzw. bei Wartungs- und Servicearbeiten (Ziff. 9) typischerweise gerechnet werden muss.

(4) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahren entsprechender Anfertigung von Sicherheitskopien eingetreten wäre.

(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Dürr Dental SE.

§7 Eigentumsvorbehalt

Die Dürr Dental SE behält sich das Eigentum an der Software bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Anwender vor.

§8 Dauer des Vertrages

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

(2) Das Recht des Anwenders, die Software und die Dokumentation zu nutzen, erlischt, wenn der Anwender die in diesem Vertrag festgelegten Nutzungsbedingungen in erheblicher Art und Weise verletzt, insbesondere wenn er gegen die Verwendungs- und Weitergabevorschriften der Ziffern 3 und 4 verstößt, und die Dürr Dental SE diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigt. In diesem Fall ist der Anwender verpflichtet, sämtliche Datenträger und Kopien der Datenträger zurückzugeben und alle Kopien der Software zu löschen.

§9 Wartungs- und Servicearbeiten von Dürr Dental, insbesondere Fernwartung

Nimmt die Dürr Dental SE auf Wunsch des Anwenders Wartungs- und /oder Servicearbeiten an der auf der Hardware des Anwenders installierten Software vor (nachfolgend „Arbeiten“), gelten folgende Bestimmungen für diese Arbeiten:

(1) Die Preise für die Arbeiten richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste der Dürr Dental SE. Rechnungen der Dürr Dental SE sind spätestens zwei Wochen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Gewährleistungsarbeiten der Dürr Dental SE gemäß Ziff. 5 sind nicht vergütungspflichtig.

(2) Die Haftung der Dürr Dental SE für die Arbeiten richtet sich nach Ziff. 6.

(3) Der Anwender ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten der Dürr Dental SE eine Datensicherung anzulegen, die die vollständige Wiederherstellung der Daten des Anwenders in vertretbarer Zeit ermöglicht.

(4) Erfolgen die Arbeiten über ein Datenfernübertragungssystem ohne körperlichen Kontakt zur Hardware des Anwenders (nachfolgend „Fernwartung“), trägt der Anwender die Verantwortung für die Installation der Fernwartungssoftware des Drittherstellers auf seiner Hardware, insbesondere die Verantwortung für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen der Fernwartungssoftware. Der Anwender trägt ferner die Verantwortung für die erforderliche Anknüpfung seiner Hard- und Software an das Datenfernübertragungssystem. Die Dürr Dental SE haftet nicht für Schäden, die aus von Dürr Dental nicht zu vertretenden Störungen des Datenfernübertragungssystems oder aus unberechtigten Zugriffen Dritter auf die Hard- und Software des Anwenders entstehen.

§10 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen, Ergänzungen und Konkretisierungen dieser Vertragsbedingungen sowie Zusicherungen und Garantien bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

(2) Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrags berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht.

(3) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel tritt eine Bestimmung, die der Regelungsabsicht der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt

(4) Auf das Vertragsverhältnis zum Anwender findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(5) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zum Anwender ist – sofern der Anwender Kaufmann ist – nach Wahl der Dürr Dental SE der Gerichtstand der Dürr Dental SE oder der Gerichtstand des Anwenders.