DÜRR DENTAL SE
Softwareüberlassungsvertrag – End User Licensing Agreement
End User Licensing Agreement
DÜRR DENTAL SE
Softwareüberlassungsvertrag - End User Licensing Agreement (EULA)
zwischen DÜRR DENTAL SE, Höpfigheimer Str. 17, D - 74321 Bietigheim-Bissingen
und Ihnen als Anwender
§1 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand sind die Dürr Dental VistaSoft Software, Treiber sowie Schnittstellen mit allen zugehörigen Programmkomponenten sowie – soweit vereinbart – Zusatzmodulen zur VistaSoft Software („Software“).
(2) Die Dürr Dental SE räumt dem Anwender das Nutzungsrecht an der rechtmäßig erworbenen Software für die Dauer dieser Vereinbarung und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ein. Die Software ist urheberrechtlich geschützt (§§ 69 a ff UrhG).
(3) Die Ziffern 5 und 6 (Gewährleistung und Haftung) gelten nicht, wenn der Anwender die Software nicht direkt von der Dürr Dental SE erwirbt, sondern beispielsweise über den Dental Fachhandel bezieht. In diesem Fall können Gewährleistungs- und Haftungsansprüche des Anwenders nur gegenüber dem unmittelbaren Verkäufer geltend gemacht werden.
(4) Gesetzliche Ansprüche gegen die Dürr Dental SE nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben, sofern begründet, voll umfänglich bestehen und sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
(5) Die Software wird von der Dürr Dental SE nach eigenem Ermessen durch Updates (Aktualisierungen) und Upgrades (Weiterentwicklungen und Funktionserweiterungen) gepflegt und mit neuen Spezifikationen versehen. Updates sind für den Anwender in der Regel kostenfrei. Upgrades sind kostenpflichtig. Ein Anspruch des Anwenders auf Updates und Upgrades besteht nicht. Die Preise für Upgrades und – in Sonderfällen – Updates richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste der Dürr Dental SE. Die Regelungen dieses Vertrages gelten auch für künftige Updates und Upgrades.
§2 Wirksamkeit des Vertrages
Dieser Vertrag wird wirksam,
a) wenn im Fall des Erwerbs der Software auf einem Datenträger der Anwender diese Vertragsbestimmungen akzeptiert, indem er bei der Installation der Software die Schaltfläche „Akzeptieren“ durch Anklicken bestätigt, oder
b) wenn im Fall des Erwerbs des Vertragsgegenstandes als Downloadprodukt (Webversion) diese Vertragsbestimmungen vom Anwender akzeptiert worden sind, indem der Anwender vor dem Download die Schaltfläche „Akzeptieren“ durch Anklicken bestätigt hat.
§3 Vervielfältigungsrechte und Zugriffsschutz, Rekompilierung und Programmänderungen
(1) Der Anwender darf das gelieferte Programm vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms erforderlich ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation des Programms vom Originaldatenträger auf dem Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher.
(2) Der Anwender ist zur Vervielfältigung der Software im Rahmen des vom Anwender genutzten Praxisnetzwerkes berechtigt. Soweit Zusatzmodule vom Anwender für Einzelarbeitsplätze lizenziert werden, richten sich die Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte des Anwenders nach den besonderen Vereinbarungen für das jeweilige Zusatzmodul.
(3) Der Anwender darf eine Vervielfältigung der Software zu Sicherungszwecken vornehmen. Er darf jedoch jeweils nur eine einzige Sicherheitskopie anfertigen und aufbewahren. Die Sicherheitskopie ist als solche zu kennzeichnen.
(4) Über die vorstehenden Bestimmungen hinausgehende Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes auf einem Drucker zählt, darf der Anwender nicht anfertigen.
(5) Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.
(6) Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Rekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) einschließlich einer Programmänderung ist unzulässig, wenn nicht die Voraussetzungen des § 69 e UrhG vorliegen.
§4 Weiterveräußerung und Weitervermietung
(1) Der Anwender darf die Software einschließlich der Dokumentation an Dritte veräußern oder verschenken, vorausgesetzt, der Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden. Vor Weitergabe der Software muss der Anwender diese Vertragsbedingungen dem Dritten zur Kenntnisnahme vorlegen.
(2) Im Fall der Weitergabe muss der Anwender dem Dritten sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandene Sicherheitskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten (einschließlich einer etwaigen VistaSoft Datenbank). Mit der Weitergabe erlischt das Recht des Anwenders zur Programmnutzung.
§5 Gewährleistung
(1) Mängel der gelieferten Software einschließlich der Dokumentation werden von der Dürr Dental SE innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab erster Benutzung der Software nach schriftlicher Mitteilung durch den Anwender behoben. Dies geschieht nach Wahl der Dürr Dental SE durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(2) Ist die Dürr Dental SE zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese über eine vom Anwender gesetzte angemessene Frist hinaus oder schlägt sie aus sonstigen Gründen fehl, ist der Anwender berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn der Dürr Dental SE hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, insbesondere wenn die Nachbesserung bereits zweimal erfolglos geblieben ist. Unberührt bleibt das Recht des Anwenders, Schadenersatz gemäß § 437 BGB zu verlangen.
(3) Dem Anwender ist bekannt, dass Softwareprodukte generell nicht fehlerfrei erstellt werden können. Ein Mangel der gelieferten Software liegt vor diesem Hintergrund nur dann vor, wenn Fehler den Wert oder die Tauglichkeit der Software zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch erheblich mindern.
(4) Dem Anwender ist bekannt, dass es sich bei der Software um ein komplexes IT-Produkt handelt, dessen Installation, Updates/Upgrades und dessen Abstimmung mit der individuellen EDV-Umgebung des Anwenders Vorkenntnisse verlangen. Installation, Updates/Upgrades und Abstimmung der Software mit der EDV-Umgebung des Anwenders sollen daher nur durch fachkundige Personen ausgeführt werden, idealerweise durch geschultes Personal des Dental-Fachhandels bzw. der IT-Branche. Für Mängel und Schäden, die auf unsachgemäßen Umgang mit der Software bei Installation, Update/Upgrades und im laufenden Betrieb zurückgehen, übernimmt die Dürr Dental SE keine Haftung. Dies gilt gleichermaßen für Mängel und Schäden, die darauf zurückgehen, dass die vom Anwender eingesetzte Hard- und Softwareumgebung (Betriebssystem) nicht den von der Dürr Dental SE für die Software jeweils festgesetzten Mindestanforderungen entspricht.
§6 Haftung
(1) Die Ansprüche des Anwenders auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach dieser Bestimmung. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Dürr Dental SE unbeschränkt.
(3) Für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Dürr Dental SE entstehen, haftet die Dürr Dental SE unbeschränkt. Für Schäden, die durch leicht fahrlässiges Verhalten entstehen, haftet die Dürr Dental SE nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (vertragswesentliche Pflicht). Eine solche vertragswesentliche Pflicht liegt immer dann vor, wenn die Pflicht die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen soll bzw. der Anwender auf die Einhaltung dieser Pflicht regelmäßig vertrauen darf. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung der Dürr Dental SE auf Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Laufe einer Softwareüberlassung bzw. bei Wartungs- und Servicearbeiten (Ziff. 9) typischerweise gerechnet werden muss.
(4) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahren entsprechender Anfertigung von Sicherheitskopien eingetreten wäre.
(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Dürr Dental SE.
§7 Eigentumsvorbehalt
Die Dürr Dental SE behält sich das Eigentum an der Software bis zur vollständigen Bezahlung der Software vor.
§8 Dauer des Vertrages
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) Das Recht des Anwenders, die Software und die Dokumentation zu nutzen, erlischt, wenn der Anwender die in diesem Vertrag festgelegten Nutzungsbedingungen in erheblicher Art und Weise verletzt, insbesondere wenn er gegen die Verwendungs- und Weitergabevorschriften der Ziffern 3 und 4 verstößt, und die Dürr Dental SE diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigt. In diesem Fall ist der Anwender verpflichtet, sämtliche Datenträger und Kopien der Datenträger zurückzugeben und alle Kopien der Software zu löschen (einschließlich einer etwaigen VistaSoft Datenbank).
§9 Demo-Versionen
(1) Die Dürr Dental SE räumt dem Anwender die Möglichkeit ein, nutzungsbeschränkte Versionen der Software („Demo-Versionen“) kostenfrei zu nutzen, um die Software zu testen. Der Anwender kann von der Demoversion der Software auf die Vollversion wechseln, indem er die Vollversion bei gleichzeitiger Registrierung freischaltet. Für die Freischaltung fallen die regulären Kosten für den Erwerb der Software gegenüber der Dürr Dental SE bzw. gegenüber dem jeweiligen Verkäufer an.
(2) Die Dürr Dental SE übernimmt für Demo-Versionen keine Gewährleistung. Die Haftung der Dürr Dental SE für den Einsatz von Demo-Versionen beim Anwender ist auf die in Ziff. 6 Abs. 2 und 3 Satz 1 genannten Ansprüche beschränkt. Eine weitergehende Haftung der Dürr Dental SE ist ausgeschlossen.
(3) Der Anwender ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten der Dürr Dental SE eine Datensicherung anzulegen, die die vollständige Wiederherstellung der Daten des Anwenders in vertretbarer Zeit ermöglicht.
(4) Erfolgen die Arbeiten über ein Datenfernübertragungssystem ohne körperlichen Kontakt zur Hardware des Anwenders (nachfolgend „Fernwartung“), trägt der Anwender die Verantwortung für die Installation der Fernwartungssoftware des Drittherstellers auf seiner Hardware, insbesondere die Verantwortung für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen der Fernwartungssoftware. Der Anwender trägt ferner die Verantwortung für die erforderliche Anknüpfung seiner Hard- und Software an das Datenfernübertragungssystem. Die Dürr Dental SE haftet nicht für Schäden, die aus von Dürr Dental nicht zu vertretenden Störungen des Datenfernübertragungssystems oder aus unberechtigten Zugriffen Dritter auf die Hard- und Software des Anwenders entstehen.
§10 Wartungs- und Servicearbeiten von Dürr Dental, insbesondere Fernwartung
Nimmt die Dürr Dental SE auf Wunsch des Anwenders Wartungs- und /oder Servicearbeiten an der auf der Hardware des Anwenders installierten Software vor (nachfolgend „Arbeiten“), gelten folgende Bestimmungen für diese Arbeiten:
(1) Die Preise für die Arbeiten richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste der Dürr Dental SE. Rechnungen der Dürr Dental SE sind spätestens zwei Wochen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Gewährleistungsarbeiten der Dürr Dental SE gemäß Ziff. 5 sind nicht vergütungspflichtig.
(2) Die Haftung der Dürr Dental SE für die Arbeiten richtet sich nach Ziff. 6.
(3) Der Anwender ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten der Dürr Dental SE eine Datensicherung anzulegen, die die vollständige Wiederherstellung der Daten des Anwenders in vertretbarer Zeit ermöglicht.
(4) Erfolgen die Arbeiten über ein Datenfernübertragungssystem ohne körperlichen Kontakt zur Hardware des Anwenders (nachfolgend „Fernwartung“), trägt der Anwender die Verantwortung für die Installation der Fernwartungssoftware des Drittherstellers auf seiner Hardware, insbesondere die Verantwortung für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen der Fernwartungssoftware. Der Anwender trägt ferner die Verantwortung für die erforderliche Anknüpfung seiner Hard- und Software an das Datenfernübertragungssystem. Die Dürr Dental SE haftet nicht für Schäden, die aus von Dürr Dental nicht zu vertretenden Störungen des Datenfernübertragungssystems oder aus unberechtigten Zugriffen Dritter auf die Hard- und Software des Anwenders entstehen.
§11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen, Ergänzungen und Konkretisierungen dieser Vertragsbedingungen sowie Zusicherungen und Garantien bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
(2) Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrags berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht.
(3) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel tritt eine Bestimmung, die der Regelungsabsicht der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt
(4) Auf das Vertragsverhältnis zum Anwender findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(5) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zum Anwender ist – sofern der Anwender Kaufmann ist – nach Wahl der Dürr Dental SE der Gerichtstand der Dürr Dental SE oder der Gerichtstand des Anwenders.
Softwareüberlassungsvertrag - End User Licensing Agreement (EULA)
zwischen Dürr Dental SE, Höpfigheimer Str. 17, D - 74321 Bietigheim-Bissingen
und Ihnen als Anwender
§1 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand sind die Dürr Dental DBSWIN Software, Treiber sowie Schnittstellen mit allen zugehörigen Programmkomponenten („Software“).
(2) Die Dürr Dental SE räumt dem Anwender das Nutzungsrecht an der rechtmäßig erworbenen Software für die Dauer dieser Vereinbarung und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ein. Die Software ist urheberrechtlich geschützt (§§ 69 a ff UrhG).
(3) Die Ziffern 5 und 6 (Gewährleistung und Haftung) gelten nicht, wenn der Anwender die Software nicht direkt von der Dürr Dental SE erwirbt, sondern beispielsweise über den Dental Fachhandel bezieht. In diesem Fall können Gewährleistungs- und Haftungsansprüche des Anwenders nur gegenüber dem unmittelbaren Verkäufer geltend gemacht werden.
(4) Gesetzliche Ansprüche gegen die Dürr Dental SE nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben, sofern begründet, voll umfänglich bestehen und sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
(5) Die Software wird von der Dürr Dental SE durch Updates (Aktualisierungen) und Upgrades (Weiterentwicklungen und Funktionserweiterungen) gepflegt und mit neuen Spezifikationen versehen. Die Regelungen dieses Vertrages gelten auch für künftige Updates und Upgrades.
§2 Wirksamkeit des Vertrages
Dieser Vertrag wird wirksam,
a) wenn im Fall des Erwerbs der Software auf einem Datenträger der Anwender diese Vertragsbestimmungen akzeptiert, indem er bei der Installation der Software die Schaltfläche „Akzeptieren“ durch Anklicken bestätigt, oder
b) wenn im Fall des Erwerbs des Vertragsgegenstandes als Downloadprodukt (Webversion) diese Vertragsbestimmungen vom Anwender akzeptiert worden sind, indem der Anwender vor dem Download die Schaltfläche „Akzeptieren“ durch Anklicken bestätigt hat.
§3 Vervielfältigungsrechte und Zugriffsschutz, Rekompilierung und Programmänderungen
(1) Der Anwender darf das gelieferte Programm vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms erforderlich ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation des Programms vom Originaldatenträger auf dem Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher.
(2) Der Anwender ist zur Vervielfältigung der Software im Rahmen des vom Anwender genutzten Praxisnetzwerkes berechtigt, soweit der Anwender für die jeweiligen Einzelarbeitsplätze Lizenzen (z.B. DICOM) erworben hat.
(3) Der Anwender darf eine Vervielfältigung der Software zu Sicherungszwecken vornehmen. Er darf jedoch jeweils nur eine einzige Sicherheitskopie anfertigen und aufbewahren. Die Sicherheitskopie ist als solche zu kennzeichnen.
(4) Über die vorstehenden Bestimmungen hinausgehende Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes auf einem Drucker zählt, darf der Anwender nicht anfertigen.
(5) Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.
(6) Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Rekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) einschließlich einer Programmänderung ist unzulässig, wenn nicht die Voraussetzungen des § 69 e UrhG vorliegen. Urhebervermerke, Seriennummern oder sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen vom Anwender nicht entfernt oder verändert werden.
§4 Weiterveräußerung und Weitervermietung
(1) Der Anwender darf die Software einschließlich der Dokumentation an Dritte veräußern oder verschenken, vorausgesetzt, der Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden. Vor Weitergabe der Software muss der Anwender diese Vertragsbedingungen dem Dritten zur Kenntnisnahme vorlegen.
(2) Im Fall der Weitergabe muss der Anwender dem Dritten sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandene Sicherheitskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Mit der Weitergabe erlischt das Recht des Anwenders zur Programmnutzung.
§5 Gewährleistung
(1) Mängel der gelieferten Software einschließlich der Dokumentation werden von der Dürr Dental SE innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab erster Benutzung der Software nach schriftlicher Mitteilung durch den Anwender behoben. Dies geschieht nach Wahl der Dürr Dental SE durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(2) Ist die Dürr Dental SE zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese über eine vom Anwender gesetzte angemessene Frist hinaus oder schlägt sie aus sonstigen Gründen fehl, ist der Anwender berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn der Dürr Dental SE hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, insbesondere wenn die Nachbesserung bereits zweimal erfolglos geblieben ist. Unberührt bleibt das Recht des Anwenders, Schadenersatz gemäß § 437 BGB zu verlangen.
(3) Dem Anwender ist bekannt, dass Softwareprodukte generell nicht fehlerfrei erstellt werden können. Ein Mangel der gelieferten Software liegt vor diesem Hintergrund nur dann vor, wenn Fehler den Wert oder die Tauglichkeit der Software zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch erheblich mindern.
(4) Dem Anwender ist bekannt, dass es sich bei der Software um ein komplexes IT-Produkt handelt, dessen Installation, Updates/Upgrades und dessen Abstimmung mit der individuellen EDV-Umgebung des Anwenders Vorkenntnisse verlangen. Installation, Updates/Upgrades und Abstimmung der Software mit der EDV-Umgebung des Anwenders sollen daher nur durch fachkundige Personen ausgeführt werden, idealerweise durch geschultes Personal des Dental-Fachhandels bzw. der IT-Branche. Für Mängel und Schäden, die auf unsachgemäßen Umgang mit der Software bei Installation, Update/Upgrades und im laufenden Betrieb zurückgehen, übernimmt die Dürr Dental SE keine Haftung. Dies gilt gleichermaßen für Mängel und Schäden, die darauf zurückgehen, dass die vom Anwender eingesetzte Hard- und Softwareumgebung (Betriebssystem) nicht den von der Dürr Dental SE für die Software jeweils festgesetzten Mindestanforderungen entspricht.
§6 Haftung
(1) Die Ansprüche des Anwenders auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach dieser Bestimmung. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Dürr Dental AG unbeschränkt.
(3) Für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Dürr Dental SE entstehen, haftet die Dürr Dental SE unbeschränkt. Für Schäden, die durch leicht fahrlässiges Verhalten entstehen, haftet die Dürr Dental SE nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (vertragswesentliche Pflicht). Eine solche vertragswesentliche Pflicht liegt immer dann vor, wenn die Pflicht die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen soll bzw. der Anwender auf die Einhaltung dieser Pflicht regelmäßig vertrauen darf. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung der Dürr Dental SE auf Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Laufe einer Softwareüberlassung bzw. bei Wartungs- und Servicearbeiten (Ziff. 9) typischerweise gerechnet werden muss.
(4) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahren entsprechender Anfertigung von Sicherheitskopien eingetreten wäre.
(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Dürr Dental SE.
§7 Eigentumsvorbehalt
Die Dürr Dental SE behält sich das Eigentum an der Software bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Anwender vor.
§8 Dauer des Vertrages
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) Das Recht des Anwenders, die Software und die Dokumentation zu nutzen, erlischt, wenn der Anwender die in diesem Vertrag festgelegten Nutzungsbedingungen in erheblicher Art und Weise verletzt, insbesondere wenn er gegen die Verwendungs- und Weitergabevorschriften der Ziffern 3 und 4 verstößt, und die Dürr Dental SE diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigt. In diesem Fall ist der Anwender verpflichtet, sämtliche Datenträger und Kopien der Datenträger zurückzugeben und alle Kopien der Software zu löschen.
§9 Demo-Versionen
(1) Die Dürr Dental SE räumt dem Anwender die Möglichkeit ein, nutzungsbeschränkte Versionen der Software („Demo-Versionen“) kostenfrei zu nutzen, um die Software zu testen. Der Anwender kann von der Demoversion der Software auf die Vollversion wechseln, indem er die Vollversion bei gleichzeitiger Registrierung freischaltet. Für die Freischaltung fallen die regulären Kosten für den Erwerb der Software gegenüber der Dürr Dental SE bzw. gegenüber dem jeweiligen Verkäufer an.
(2) Die Dürr Dental SE übernimmt für Demo-Versionen keine Gewährleistung. Die Haftung der Dürr Dental SE für den Einsatz von Demo-Versionen beim Anwender ist auf die in Ziff. 6 Abs. 2 und 3 genannten Ansprüche beschränkt. Eine weitergehende Haftung der Dürr Dental SE ist ausgeschlossen.
§10 Wartungs- und Servicearbeiten von Dürr Dental, insbesondere Fernwartung
Nimmt die Dürr Dental SE auf Wunsch des Anwenders Wartungs- und /oder Servicearbeiten an der auf der Hardware des Anwenders installierten Software vor (nachfolgend „Arbeiten“), gelten folgende Bestimmungen für diese Arbeiten:
(1) Die Preise für die Arbeiten richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste der Dürr Dental SE. Rechnungen der Dürr Dental SE sind spätestens zwei Wochen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Gewährleistungsarbeiten der Dürr Dental SE gemäß Ziff. 5 sind nicht vergütungspflichtig.
(2) Die Haftung der Dürr Dental SE für die Arbeiten richtet sich nach Ziff. 6.
(3) Der Anwender ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten der Dürr Dental SE eine Datensicherung anzulegen, die die vollständige Wiederherstellung der Daten des Anwenders in vertretbarer Zeit ermöglicht.
(4) Erfolgen die Arbeiten über ein Datenfernübertragungssystem ohne körperlichen Kontakt zur Hardware des Anwenders (nachfolgend „Fernwartung“), trägt der Anwender die Verantwortung für die Installation der Fernwartungssoftware des Drittherstellers auf seiner Hardware, insbesondere die Verantwortung für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen der Fernwartungssoftware. Der Anwender trägt ferner die Verantwortung für die erforderliche Anknüpfung seiner Hard- und Software an das Datenfernübertragungssystem. Die Dürr Dental SE haftet nicht für Schäden, die aus von Dürr Dental nicht zu vertretenden Störungen des Datenfernübertragungssystems oder aus unberechtigten Zugriffen Dritter auf die Hard- und Software des Anwenders entstehen.
§11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen, Ergänzungen und Konkretisierungen dieser Vertragsbedingungen sowie Zusicherungen und Garantien bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
(2) Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrags berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht.
(3) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel tritt eine Bestimmung, die der Regelungsabsicht der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt
(4) Auf das Vertragsverhältnis zum Anwender findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(5) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zum Anwender ist – sofern der Anwender Kaufmann ist – nach Wahl der Dürr Dental SE der Gerichtstand der Dürr Dental SE oder der Gerichtstand des Anwenders.
Datenschutzerklärung
Personenbezogene Daten (nachfolgend zumeist nur „Daten“ genannt) werden von uns nur im Rahmen der Erforderlichkeit sowie zum Zwecke der Bereitstellung einer funktionsfähigen und nutzerfreundlichen Software bzw. softwarebasierten Services verarbeitet.
Gemäß Art. 4 Ziffer 1. der Verordnung (EU) 2016/679, also der Datenschutz-Grundverordnung (nachfolgend nur „DSGVO“ genannt), gilt als „Verarbeitung“ jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführter Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
Mit der nachfolgenden Datenschutzerklärung informieren wir Sie insbesondere über Art, Umfang, Zweck, Dauer und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten, soweit wir entweder allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheiden. Zudem informieren wir Sie nachfolgend über die von uns zu Optimierungszwecken sowie zur Steigerung der Nutzungsqualität eingesetzten Fremdkomponenten, soweit hierdurch Dritte Daten in wiederum eigener Verantwortung verarbeiten.
Unsere Datenschutzerklärung ist wie folgt gegliedert:
I. Informationen über uns als Verantwortliche
II. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten
III. Informationen zur Datenerhebung- und Verarbeitung
IV. Widerspruch oder Widerruf gegen die Verarbeitung Ihrer Daten
V. Rechte der Nutzer und Betroffenen
I. Informationen über uns als Verantwortliche
Verantwortlicher Anbieter dieser Software im datenschutzrechtlichen Sinne ist:
DÜRR DENTAL SE
Höpfigheimer Str. 17
74321 Bietigheim-Bissingen Deutschland
Postfach 12 64
74302 Bietigheim-Bissingen
Deutschland
Tel.: +49 (0)7142 / 705-0
E-Mail: info@duerrdental.com
Datenschutzbeauftragte/r beim Anbieter ist:
VDE Service GmbH
Sandro Berger
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70192 Stuttgart
Deutschland
Telefon: +49 (0)711 / 22333 26
II. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage.
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. B DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.
Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. C DSGVO als Rechtsgrundlage.
Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.
Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
III. Informationen zur Datenerhebung- und Verarbeitung
1. Systeme deren Nutzung die Datenerhebung erfordert
Zur Bereitstellung von Dürr Dental Systemen und deren Funktionen, für die eine Kommunikation mit den Dürr Dental Servern notwendig ist, werden auch personenbezogene Daten an Dürr Dental übermittelt und dort – sofern für die Nutzung der verschiedenen Services notwendig – wie untenstehend verarbeitet.
- VistaSoft
- VistaSoft Cloud Exchange
- VistaSoft Cloud View
- VistaSoft Monitor
- Dürr Dental ID (Single Sign On)
- Händlernetz duerrdental.net
- Lernplattform Avendoo
2. Zwecke der Datenerhebung
Softwarefunktionen und Software-basierte Dienstleistungen der o.g. Systeme, welche eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfordern:
(1) Erstellung des Benutzeraccounts, Benutzerauthentifizierung und -Verwaltung
(2) Elektronische Software- und Geräteregistrierung sowie für die Freischaltung von Softwarefunktionen und zugehörige Kontaktaufnahme
(3) Bereitstellung von Software-Funktionen (z.B. Zustandsüberwachung der Geräte, VistaSoft Cloud Exchange, Newsletter Dienst) und Kontaktaufnahme zur Leistungserbringung und Support
(4) Bereitstellung von Media- und Lerninhalten
(5) Fehlerbehebung und Support
(6) Verbesserung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit der Dürr Dental SE Produkte und Dienstleistungen
3. Erhobene Daten
(1) Erstellung des Benutzeraccounts, Benutzerauthentifizierung und -Verwaltung
- Name, Vorname, E-Mail-Adresse
(2) Elektronische Software- und Geräteregistrierung sowie für die Freischaltung von Softwarefunktionen und zugehörige Kontaktaufnahme
- Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Anschrift des Standortes/Rechnungsadresse, Telefonnummer und Faxnummer des Betreibers und Händlers
- Windows Machine GUID und Dürr Dental Stationsnummer (Hardware Fingerprint) des Servers
- Name, Seriennummer und Bestellnummer der verbundenen Geräte
(3) Bereitstellung von Software-Funktionen (z.B. Zustandsüberwachung der Geräte, VistaSoft Cloud Exchange, Newsletter Dienst) und Kontaktaufnahme zur Leistungserbringung und Support
- Unternehmensname inkl. Adresse, E-Mail-Adresse des Händlers und weiterer Servicepartner wie z.B. Entsorgungsunternehmen
- Gerätedaten Die detaillierte Datenliste können Sie über info@duerrdental.com anfragen.)
- Betriebsdaten, welche vom Gerät während des Betriebs generiert werden (wie Druck-, Temperatur-, Spannungswerte)
- Meldungsdaten, welche das Gerät zur Anzeige ändernder Zustände ausgibt (wie Warnungen und Fehlermeldungen)
- Wartungsdaten (Wartungszähler, Fälligkeit und Bestätigung von Wartungsaufgaben)
(4) Bereitstellung von Media- und Lerninhalten
- Lernhistorie, Bewertungen, Lernerfolge
(5) Fehlerbehebung und Support
- IP-Adresse
(6) Verbesserung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit der Dürr Dental SE Produkte und Dienstleistungen
- Zugriffsdaten auf Web-Services (z.B. Datum, Uhrzeit und betrachtete Seiten) werden auf den Servern unseres Providers (Amazon Web Services und Microsoft Azure) in Frankfurt am Main, Deutschland gespeichert. Die Speicherung und Auswertung erfolgen ausschließlich in anonymisierter Form.
- Interaktionsmessung zwischen Usern und Software-Features über den Anbieter Mixpanel. Dabei werden keine personenbezogenen Daten erhoben.
4. Datenverarbeitung
(1) Für die Nutzung unserer Softwareanwendungen werden wir die von Ihnen eingegebenen und anderweitig erhobenen Daten (also bspw. Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre E-Mail-Adresse) ausschließlich für vorvertragliche Leistungen, für die Vertragserfüllung und Leistungserbringung, zum Zwecke der Kundenpflege, zur Verbesserung unseres Serviceangebots sowie zur Produktverbesserung von Dürr Dental SE Produkten erheben und speichern.
(2) Vertragsschluss und -Abwicklung sind ohne Bereitstellung Ihrer o.g. Daten nicht möglich.
(3) Ihre bei Nutzung unserer Software verarbeiteten Daten werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt, der Löschung der Daten keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen und nachfolgend keine anderslautenden Angaben zu einzelnen Verarbeitungsverfahren gemacht werden. Hierbei müssen wir aber steuer-, handels- und medizinproduktrechtliche Aufbewahrungsfristen beachten.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
5. Datenweitergabe
(1) Im Rahmen der Vertragsabwicklung geben wir Ihre Daten an das mit der Warenlieferung beauftragte Transportunternehmen oder an den Finanzdienstleister weiter, soweit die Weitergabe zur Warenauslieferung oder zu Bezahlzwecken erforderlich ist.
(2) Teilweise bedienen wir uns zur Verarbeitung Ihrer Daten externer Dienstleister. Diese wurden von uns sorgfältig ausgewählt und beauftragt, sind an unsere Weisungen gebunden und werden regelmäßig kontrolliert. Mit allen Dienstleistern wurden Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen.
(3) Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung Ihrerseits, z.B.:
- Bei der Verbindung eines Gerätes mit VistaSoft Monitor haben Sie als Nutzer die Möglichkeit, ein Depot zu Ihrem Gerät hinzuzufügen. Hierfür werden die durch Sie eingegebenen Daten von uns, zusammen mit Ihren Praxis- und Gerätedaten an dieses Depot weitergeleitet. Die Weitergabe der Daten erfolgt zum Zweck der Serviceverbesserung sowie Wartung & Reparatur von Dürr Dental Geräten. Auf die weitere Verwendung der Daten hat Dürr Dental SE keinen Einfluss.
- Bei der Nutzung der Software geben wir Ihnen als Nutzer die Möglichkeit, bestimmte Funktionalitäten für Dürr Dental Geräte direkt aus der Software durchzuführen. Diese Funktionalitäten können auch Depots im Rahmen der Service- und Reparatur Anwendungsfälle zur Verfügung gestellt werden.
Rechtsgrundlage für die Weitergabe der Daten ist dann Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
6. Weitere Funktionen und Angebote
(1) Falls Sie sich für unseren kostenlosen Newsletter anmelden, werden die von Ihnen hierzu abgefragten Daten, also Ihre E-Mail-Adresse, Land sowie - optional - Ihr Name und Ihre Anschrift, an uns übermittelt. Gleichzeitig speichern wir die IP-Adresse des Internetanschlusses, von dem aus Sie auf unseren Internetauftritt zugreifen sowie Datum und Uhrzeit Ihrer Anmeldung. Im Rahmen des weiteren Anmeldevorgangs werden wir Ihre Einwilligung in die Übersendung des Newsletters einholen, den Inhalt konkret beschreiben und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen. Die dabei erhobenen Daten verwenden wir ausschließlich für den Newsletter-Versand – sie werden deshalb insbesondere auch nicht an Dritte weitergegeben.
Rechtsgrundlage hierbei ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO.
Die Einwilligung in den Newsletter-Versand können Sie gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Hierzu müssen Sie uns lediglich über Ihren Widerruf in Kenntnis setzen oder den in jedem Newsletter enthaltenen Abmeldelink betätigen.
(2) Weiterhin können wir Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergeben, wenn Aktionsteilnahmen, Gewinnspiele, Vertragsabschlüsse oder ähnliche Leistungen von uns gemeinsam mit Partnern angeboten werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Angabe Ihrer personenbezogenen Daten.
(3) Soweit unsere Dienstleister oder Partner ihren Sitz in einem Staat außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumen (EWR) haben, informieren wir Sie über die Folgen dieses Umstands in der Beschreibung des Angebotes.
IV. Widerspruch oder Widerruf gegen die Verarbeitung Ihrer Daten
Falls Sie eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit widerrufen. Ein solcher Widerruf beeinflusst die Zulässigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, nachdem Sie ihn gegenüber uns ausgesprochen haben.
Soweit wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf die Interessenabwägung stützen, können Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Dies ist der Fall, wenn die Verarbeitung insbesondere nicht zur Erfüllung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist, was von uns jeweils bei der nachfolgenden Beschreibung der Funktionen dargestellt wird. Bei Ausübung eines solchen Widerspruchs bitten wir um Darlegung der Gründe, weshalb wir Ihre personenbezogenen Daten nicht wie von uns durchgeführt verarbeiten sollten. Im Falle Ihres begründeten Widerspruchs prüfen wir die Sachlage und werden entweder die Datenverarbeitung einstellen bzw. anpassen oder Ihnen unsere zwingenden schutzwürdigen Gründe aufzeigen, aufgrund derer wir die Verarbeitung fortführen.
Selbstverständlich können Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung und Datenanalyse jederzeit widersprechen. Über Ihren Werbewiderspruch können Sie uns unter folgenden Kontaktdaten informieren: per E-Mail an Datenschutz@duerrdental.com oder an unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.
V. Rechte der Nutzer und Betroffenen
Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu:
- auf Bestätigung, ob Sie betreffende Daten verarbeitet werden, auf Auskunft über die verarbeiteten Daten, auf weitere Informationen über die Datenverarbeitung sowie auf Kopien der Daten (vgl. auch Art. 15 DSGVO);
- auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten (vgl. auch Art. 16 DSGVO);
- auf unverzügliche Löschung der Sie betreffenden Daten (vgl. auch Art. 17 DSGVO), oder, alternativ, soweit eine weitere Verarbeitung gemäß Art. 17 Abs. 3 DSGVO erforderlich ist, auf Einschränkung der Verarbeitung nach Maßgabe von Art. 18 DSGVO;
- auf Erhalt der Sie betreffenden und von Ihnen bereitgestellten Daten und auf Übermittlung dieser Daten an andere Anbieter/Verantwortliche (vgl. auch Art. 20 DSGVO);
- auf Beschwerde gegenüber der Aufsichtsbehörde, sofern Sie der Ansicht sind, dass die Sie betreffenden Daten durch den Anbieter unter Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verarbeitet werden (vgl. auch Art. 77 DSGVO).
Darüber hinaus ist der Anbieter dazu verpflichtet, alle Empfänger, denen gegenüber Daten durch den Anbieter offengelegt worden sind, über jedwede Berichtigung oder Löschung von Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung, die aufgrund der Artikel 16, 17 Abs. 1, 18 DSGVO erfolgt, zu unterrichten. Diese Verpflichtung besteht jedoch nicht, soweit diese Mitteilung unmöglich oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. Unbeschadet dessen hat der Nutzer ein Recht auf Auskunft über diese Empfänger.
Ebenfalls haben die Nutzer und Betroffenen nach Art. 21 DSGVO das Recht auf Widerspruch gegen die künftige Verarbeitung der sie betreffenden Daten, sofern die Daten durch den Anbieter nach Maßgabe von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden. Insbesondere ist ein Widerspruch gegen die Datenverarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung statthaft.
Softwareüberlassungsvertrag - End User Licensing Agreement (EULA)
zwischen Dürr Dental SE, Höpfigheimer Str. 17, D - 74321 Bietigheim-Bissingen
und Ihnen als Anwender
§1 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist die Dürr Dental VistaEasy View Software, mit allen zugehörigen Programmkomponenten („Software“).
(2) Die Dürr Dental SE räumt dem Anwender das Nutzungsrecht an der rechtmäßig erworbenen Software für die Dauer dieser Vereinbarung und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ein. Die Software ist urheberrechtlich geschützt (§§ 69 a ff UrhG).
(3) Die Ziffern 5 und 6 (Gewährleistung und Haftung) gelten nicht, wenn der Anwender die Software nicht direkt von der Dürr Dental SE erwirbt, sondern beispielsweise über den Dental Fachhandel bezieht. In diesem Fall können Gewährleistungs- und Haftungsansprüche des Anwenders nur gegenüber dem unmittelbaren Verkäufer geltend gemacht werden.
(4) Gesetzliche Ansprüche gegen die Dürr Dental SE nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben, sofern begründet, voll umfänglich bestehen und sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
(5) Die Software wird von der Dürr Dental SE durch Updates (Aktualisierungen) und Upgrades (Weiterentwicklungen und Funktionserweiterungen) gepflegt und mit neuen Spezifikationen versehen. Die Regelungen dieses Vertrages gelten auch für künftige Updates und Upgrades.
§2 Wirksamkeit des Vertrages
Dieser Vertrag wird wirksam,
a) wenn im Fall des Erwerbs der Software auf einem Datenträger der Anwender diese Vertragsbestimmungen akzeptiert, indem er bei der Installation der Software die Schaltfläche „Akzeptieren“ durch Anklicken bestätigt, oder
b) wenn im Fall des Erwerbs des Vertragsgegenstandes als Downloadprodukt (Webversion) diese Vertragsbestimmungen vom Anwender akzeptiert worden sind, indem der Anwender vor dem Download die Schaltfläche „Akzeptieren“ durch Anklicken bestätigt hat.
§3 Vervielfältigungsrechte und Zugriffsschutz, Rekompilierung und Programmänderungen
(1) Der Anwender darf das gelieferte Programm vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms erforderlich ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation des Programms vom Originaldatenträger auf dem Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher.
(2) Der Anwender ist zur Vervielfältigung der Software im Rahmen des vom Anwender genutzten Praxisnetzwerkes berechtigt, soweit der Anwender für die jeweiligen Einzelarbeitsplätze Lizenzen erworben hat.
(3) Der Anwender darf eine Vervielfältigung der Software zu Sicherungszwecken vornehmen. Er darf jedoch jeweils nur eine einzige Sicherheitskopie anfertigen und aufbewahren. Die Sicherheitskopie ist als solche zu kennzeichnen.
(4) Über die vorstehenden Bestimmungen hinausgehende Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes auf einem Drucker zählt, darf der Anwender nicht anfertigen.
(5) Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.
(6) Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Rekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) einschließlich einer Programmänderung ist unzulässig, wenn nicht die Voraussetzungen des § 69 e UrhG vorliegen. Urhebervermerke, Seriennummern oder sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen vom Anwender nicht entfernt oder verändert werden.
§4 Weiterveräußerung und Weitervermietung
(1) Der Anwender darf die Software einschließlich der Dokumentation an Dritte veräußern oder verschenken, vorausgesetzt, der Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden. Vor Weitergabe der Software muss der Anwender diese Vertragsbedingungen dem Dritten zur Kenntnisnahme vorlegen.
(2) Im Fall der Weitergabe muss der Anwender dem Dritten sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandene Sicherheitskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Mit der Weitergabe erlischt das Recht des Anwenders zur Programmnutzung.
§5 Gewährleistung
(1) Mängel der gelieferten Software einschließlich der Dokumentation werden von der Dürr Dental SE innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab erster Benutzung der Software nach schriftlicher Mitteilung durch den Anwender behoben. Dies geschieht nach Wahl der Dürr Dental SE durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(2) Ist die Dürr Dental SE zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese über eine vom Anwender gesetzte angemessene Frist hinaus oder schlägt sie aus sonstigen Gründen fehl, ist der Anwender berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn der Dürr Dental SE hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, insbesondere wenn die Nachbesserung bereits zweimal erfolglos geblieben ist. Unberührt bleibt das Recht des Anwenders, Schadenersatz gemäß § 437 BGB zu verlangen
(3) Dem Anwender ist bekannt, dass Softwareprodukte generell nicht fehlerfrei erstellt werden können. Ein Mangel der gelieferten Software liegt vor diesem Hintergrund nur dann vor, wenn Fehler den Wert oder die Tauglichkeit der Software zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch erheblich mindern.
(4) Dem Anwender ist bekannt, dass es sich bei der Software um ein komplexes IT-Produkt handelt, dessen Installation, Updates/Upgrades und dessen Abstimmung mit der individuellen EDV-Umgebung des Anwenders Vorkenntnisse verlangen. Installation, Updates/Upgrades und Abstimmung der Software mit der EDV-Umgebung des Anwenders sollen daher nur durch fachkundige Personen ausgeführt werden, idealerweise durch geschultes Personal des Dental-Fachhandels bzw. der IT-Branche. Für Mängel und Schäden, die auf unsachgemäßen Umgang mit der Software bei Installation, Update/Upgrades und im laufenden Betrieb zurückgehen, übernimmt die Dürr Dental SE keine Haftung. Dies gilt gleichermaßen für Mängel und Schäden, die darauf zurückgehen, dass die vom Anwender eingesetzte Hard- und Softwareumgebung (Betriebssystem) nicht den von der Dürr Dental SE für die Software jeweils festgesetzten Mindestanforderungen entspricht.
§6 Haftung
(1) Die Ansprüche des Anwenders auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach dieser Bestimmung. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Dürr Dental AG unbeschränkt.
(3) Für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Dürr Dental SE entstehen, haftet die Dürr Dental SE unbeschränkt. Für Schäden, die durch leicht fahrlässiges Verhalten entstehen, haftet die Dürr Dental SE nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (vertragswesentliche Pflicht). Eine solche vertragswesentliche Pflicht liegt immer dann vor, wenn die Pflicht die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen soll bzw. der Anwender auf die Einhaltung dieser Pflicht regelmäßig vertrauen darf. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung der Dürr Dental SE auf Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Laufe einer Softwareüberlassung bzw. bei Wartungs- und Servicearbeiten (Ziff. 9) typischerweise gerechnet werden muss.
(4) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahren entsprechender Anfertigung von Sicherheitskopien eingetreten wäre.
(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Dürr Dental SE.
§7 Eigentumsvorbehalt
Die Dürr Dental SE behält sich das Eigentum an der Software bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Anwender vor.
§8 Dauer des Vertrages
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) Das Recht des Anwenders, die Software und die Dokumentation zu nutzen, erlischt, wenn der Anwender die in diesem Vertrag festgelegten Nutzungsbedingungen in erheblicher Art und Weise verletzt, insbesondere wenn er gegen die Verwendungs- und Weitergabevorschriften der Ziffern 3 und 4 verstößt, und die Dürr Dental SE diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigt. In diesem Fall ist der Anwender verpflichtet, sämtliche Datenträger und Kopien der Datenträger zurückzugeben und alle Kopien der Software zu löschen.
§9 Wartungs- und Servicearbeiten von Dürr Dental, insbesondere Fernwartung
Nimmt die Dürr Dental SE auf Wunsch des Anwenders Wartungs- und /oder Servicearbeiten an der auf der Hardware des Anwenders installierten Software vor (nachfolgend „Arbeiten“), gelten folgende Bestimmungen für diese Arbeiten:
(1) Die Preise für die Arbeiten richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste der Dürr Dental SE. Rechnungen der Dürr Dental SE sind spätestens zwei Wochen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Gewährleistungsarbeiten der Dürr Dental SE gemäß Ziff. 5 sind nicht vergütungspflichtig.
(2) Die Haftung der Dürr Dental SE für die Arbeiten richtet sich nach Ziff. 6.
(3) Der Anwender ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten der Dürr Dental SE eine Datensicherung anzulegen, die die vollständige Wiederherstellung der Daten des Anwenders in vertretbarer Zeit ermöglicht.
(4) Erfolgen die Arbeiten über ein Datenfernübertragungssystem ohne körperlichen Kontakt zur Hardware des Anwenders (nachfolgend „Fernwartung“), trägt der Anwender die Verantwortung für die Installation der Fernwartungssoftware des Drittherstellers auf seiner Hardware, insbesondere die Verantwortung für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen der Fernwartungssoftware. Der Anwender trägt ferner die Verantwortung für die erforderliche Anknüpfung seiner Hard- und Software an das Datenfernübertragungssystem. Die Dürr Dental SE haftet nicht für Schäden, die aus von Dürr Dental nicht zu vertretenden Störungen des Datenfernübertragungssystems oder aus unberechtigten Zugriffen Dritter auf die Hard- und Software des Anwenders entstehen.
§10 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen, Ergänzungen und Konkretisierungen dieser Vertragsbedingungen sowie Zusicherungen und Garantien bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
(2) Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrags berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht.
(3) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel tritt eine Bestimmung, die der Regelungsabsicht der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt
(4) Auf das Vertragsverhältnis zum Anwender findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(5) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zum Anwender ist – sofern der Anwender Kaufmann ist – nach Wahl der Dürr Dental SE der Gerichtstand der Dürr Dental SE oder der Gerichtstand des Anwenders.